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Programm „Justiz“ (2014-2020)

Dieses Programm leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines Rechtsraums der Europäischen Union, der auf gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen beruht, indem die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie die juristische Ausbildung von Richtern sowie anderen Rechtspraktikern gefördert wird.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 1382/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 17. Dezember 2013 zur Einrichtung des zur Einrichtung des Programms „Justiz“ für den Zeitraum 2014 bis 2020.

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird das Programm „Justiz“ für den Zeitraum von 2014 bis 2020 eingerichtet. Dieses Programm ersetzt drei Finanzierungsprogramme, die im Jahr 2013 ausgelaufen sind (das Programm Ziviljustiz, das Strafjustizprogramm und das Programm zur Prävention und Abhilfe der Drogenabhängigkeit).

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Ziel des Programms „Justiz“ ist die Sicherstellung, dass das EU-Recht umfassend und in konsistenter Weise angewendet wird. Seine Aufgabe ist die Förderung eines EU-weiten Zugangs zur Justiz für Einzelpersonen und Unternehmen, insbesondere wenn sie in einem anderen EU-Land leben, arbeiten, geschäftstätig sind oder sich dort vor Gericht behaupten müssen.

Dem Programm für den Zeitraum 2014-2020 werden die nachstehenden spezifischen Ziele vorgegeben:

  • Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, einschließlich Handelssachen, Insolvenzen, Familienangelegenheiten (beispielsweise Scheidungen) und Erbschaften usw.;
  • Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, beispielsweise Finanzkriminalität (Betrug, Geldwäsche, Korruption), Computerkriminalität, Umweltkriminalität, Terrorismus, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und Kinderpornographie usw.;
  • Unterstützung der juristischen Ausbildung, einschließlich der Schulung in fremdsprachlicher Rechtsterminologie, im Interesse der Entstehung einer gemeinsamen Rechts- und Justizkultur;
  • Förderung eines effektiven Zugangs zur Justiz in der EU, einschließlich der Unterstützung der Rechte der Opfer von Straftaten und der Verfahrensrechte in Strafverfahren;
  • Unterstützung von Initiativen auf dem Gebiet der Drogenpolitik (in Bezug auf die Aspekte der justiziellen Zusammenarbeit und der Kriminalprävention).

Europäischer Mehrwert:

Alle finanzierten Maßnahmen müssen einen Mehrwert auf EU-Ebene darstellen.

Finanzierte Projekte müssen:

  • zu einer effektiven und kohärenten Umsetzung der Rechtsinstrumente der Union (beispielsweise des Europäischen Haftbefehls) und der Unionspolitik beitragen;
  • Kenntnisse über das Unionsrecht und die Unionspolitiken sowohl für Bürger als auch für Angehörige von Rechtsberufen verbessern;
  • die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern und gegenseitiges Vertrauen unter den EU-Ländern aufbauen;
  • die Effizienz der Justizsysteme und der gegenseitigen Zusammenarbeit mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnologie verbessern;
  • praktische Instrumente und Lösungen für die Bewältigung grenzüberschreitender Rechtsfragen schaffen.

Finanzierte Maßnahmen:

  • Schulungsmaßnahmen (Personalaustausch, Seminare, Entwicklung von Online-Schulungsinstrumenten und sonstigen Schulungsmodulen für Angehörige der Rechtsberufe und der Rechtspflege usw.);
  • wechselseitiges Lernen, Zusammenarbeit, Austausch bewährter Verfahren, gegenseitige Begutachtung, Entwicklung von Instrumenten unter Verwendung der Informationstechnologie einschließlich der Weiterentwicklung des europäischen E-Justizportals als Instrument zur Verbesserung des Zugangs der Bürger zur Justiz;
  • Sensibilisierung, Informationskampagnen, Konferenzen usw.;
  • Unterstützung der wichtigsten europäischen Akteure (der wichtigsten europäischen Organisationen und Netzwerke sowie der für die Umsetzung des Unionsrechts zuständigen Behörden der EU-Länder usw.);
  • analytische Arbeiten (Studien, Sammlung von Daten, Entwicklung gemeinsamer Methoden und gegebenenfalls Indikatoren, Erhebungen, Ausarbeitung von Leitfäden usw.).

Zur Durchführung des Programms nimmt die Kommission ein Jahresarbeitsprogramm mit einem Überblick über die wichtigsten Finanzierungsbereiche und das pro Ziel zur Verfügung stehende Budget an.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Diese Verordnung ist am 29. Dezember 2013 in Kraft getreten. Das Programm lief am 1. Januar 2014 an.

Weiterführende Informationen:

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 1382/2013

29.12.2013

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ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 73-83

Letzte Aktualisierung: 15.06.2015

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