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Programm „Justiz“ (2014-2020)
Dieses Programm leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines Rechtsraums der Europäischen Union, der auf gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen beruht, indem die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie die juristische Ausbildung von Richtern sowie anderen Rechtspraktikern gefördert wird.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 1382/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 17. Dezember 2013 zur Einrichtung des zur Einrichtung des Programms „Justiz“ für den Zeitraum 2014 bis 2020.
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Mit dieser Verordnung wird das Programm „Justiz“ für den Zeitraum von 2014 bis 2020 eingerichtet. Dieses Programm ersetzt drei Finanzierungsprogramme, die im Jahr 2013 ausgelaufen sind (das Programm Ziviljustiz, das Strafjustizprogramm und das Programm zur Prävention und Abhilfe der Drogenabhängigkeit).
WICHTIGE ECKPUNKTE
Das Ziel des Programms „Justiz“ ist die Sicherstellung, dass das EU-Recht umfassend und in konsistenter Weise angewendet wird. Seine Aufgabe ist die Förderung eines EU-weiten Zugangs zur Justiz für Einzelpersonen und Unternehmen, insbesondere wenn sie in einem anderen EU-Land leben, arbeiten, geschäftstätig sind oder sich dort vor Gericht behaupten müssen.
Dem Programm für den Zeitraum 2014-2020 werden die nachstehenden spezifischen Ziele vorgegeben:
Europäischer Mehrwert:
Alle finanzierten Maßnahmen müssen einen Mehrwert auf EU-Ebene darstellen.
Finanzierte Projekte müssen:
Finanzierte Maßnahmen:
Zur Durchführung des Programms nimmt die Kommission ein Jahresarbeitsprogramm mit einem Überblick über die wichtigsten Finanzierungsbereiche und das pro Ziel zur Verfügung stehende Budget an.
WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?
Diese Verordnung ist am 29. Dezember 2013 in Kraft getreten. Das Programm lief am 1. Januar 2014 an.
Weiterführende Informationen:
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 1382/2013 |
29.12.2013 |
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Letzte Aktualisierung: 15.06.2015