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Rahmenbeschluss 2002/465/JI des Rates über gemeinsame Ermittlungsgruppen
In diesem Rahmenbeschluss werden die Vorschriften für die Einsetzung und die Arbeitsweise gemeinsamer Ermittlungsgruppen dargelegt. Der Grundgedanke ist, dass bestimmte Arten von Straftaten in der Europäischen Union (EU) wirksamer durch gemeinsame Ermittlungsgruppen untersucht werden können, die für einen festgelegten Zeitraum mittels einer Vereinbarung zwischen EU-Ländern eingesetzt werden.
Er ist am in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten ihn bis in nationales Recht umsetzen.
Rahmenbeschluss 2002/465/JI des Rates vom über gemeinsame Ermittlungsgruppen (ABl. L 162 vom , S. 1-3)
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