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Mit der Gigabit-Infrastrukturverordnung wird Verordnung (EU) 2015/2120 (siehe Zusammenfassung) mit Bezug auf Intra-EU-Kommunikation (Anrufe und SMS aus einem Mitgliedstaat in einen anderen) geändert. Mit den neuen Bestimmungen in Artikel 17 der Gigabit-Infrastrukturverordnung wird der durchgehende Schutz anfälliger Verbraucher vor dem Risiko möglicherweise überhöhter Preise für solche Dienste bis 2032 sichergestellt und eine vollständige Abschaffung der Endkundenaufschläge für Intra-EU-Kommunikation bis 2029 und ein marktorientierter Mechanismus für die freiwillige Abschaffung ab 2025 ermöglicht.
Mit der Verordnung wird die Verordnung (EU) 2015/2120 (siehe Zusammenfassung) geändert. Mit der Gigabit-Infrastrukturverordnung wird die Richtlinie 2014/61/EU (siehe Zusammenfassung) aufgehoben. Die Bestimmungen der Richtlinie bleiben in Kraft, bis die entsprechenden Bestimmungen aus der Infrastrukturverordnung gelten.
Die Verordnung tritt am in Kraft, einige Bestimmungen gelten gemäß Artikel 19 ab Februar bzw. Mai 2026. Die Änderungen der Verordnung (EU) 2015/2120 in Bezug auf Intra-EU-Kommunikation gelten seit dem .
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2024/1309 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung) (ABl. L, 2024/1309 vom ).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2024/1309 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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