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Vorschriften für die Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Die Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 enthält Vorschriften über das Statut, die Registrierung, die Finanzierung, die Transparenz, die Kontrolle und die Sanktionen, die für politische Parteien und politische Stiftungen auf europäischer Ebene gelten, um deren ordnungsgemäßes Funktionieren innerhalb des demokratischen Systems der Europäischen Union (EU) zu gewährleisten.

Geregelt werden darin

  • Registrierungsbedingungen und europäischer Rechtsstatus1;
  • Förderfähigkeit für Mittel aus dem EU-Haushalt und deren Zuweisung;
  • Regeln für Spenden, Beiträge und selbst erwirtschaftete Mittel;
  • Transparenz, Kontrolle und Sanktionen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Europäischer Rechtsstatus für politische Parteien und Stiftungen

Mit der Verordnung wird ein spezifischer europäischer Rechtsrahmen für politische Parteien und politische Stiftungen, die auf europäischer Ebene tätig sind, geschaffen:

  • Die Registrierung bei einer unabhängigen Behörde ist erforderlich, um eine europäische Rechtspersönlichkeit zu erlangen2;
  • registrierte Rechtsträger werden in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt;
  • nationales Recht ist nur anwendbar, wenn Sachverhalte nicht von der Verordnung erfasst werden.

Bedingungen für die Registrierung

Die Registrierung unterliegt Zulassungskriterien, die eine echte europäische Vertretung sowie die Achtung der Werte der EU gewährleisten:

  • Europäische politische Parteien müssen unter anderem
    • ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben,
    • eine Vertretung oder Wählerunterstützung in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten nachweisen,
    • an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen oder sich zur Teilnahme verpflichten,
    • die Werte achten, auf denen die EU gründet,
    • gemeinnützige Ziele verfolgen;
  • europäische politische Stiftungen3 müssen unter anderem
    • einer eingetragenen europäischen politischen Partei formell angeschlossen sein,
    • die Ziele dieser Partei durch Forschung, Debatten, Schulungen und Zusammenarbeit zu unterstützen,
    • gleichwertige Bedingungen hinsichtlich der Werte und des Gemeinnützigkeitsstatus erfüllen.

Anforderungen an Entscheidungsstrukturen und Transparenz

Die Verordnung legt Mindestvorschriften für Organisation und Transparenz fest, um die Rechenschaftspflicht und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken:

  • In den Satzungen müssen Entscheidungsstrukturen, Beschlussfassungsverfahren und das Finanzmanagement geregelt sein;
  • interne Regelungen müssen die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern, die Gleichberechtigung und die Prävention von Belästigung fördern;
  • zentrale Informationen, darunter Satzungen, Jahresabschlüsse, Geldgeber, erhaltene Finanzmittel und Sanktionen, werden online veröffentlicht und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Aufsicht durch eine unabhängige Behörde

Eine unabhängige Behörde ist für die Registrierung, Überwachung und Durchsetzung zuständig:

  • Sie überprüft die fortlaufende Einhaltung der Registrierungs- und Finanzierungsvorschriften;
  • sie kann Korrekturmaßnahmen ergreifen und Sanktionen verhängen, darunter Geldbußen oder die Streichung aus dem Register;
  • Entscheidungen unterliegen der gerichtlichen Überprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union.

Finanzierung aus dem EU-Haushalt

Die Verordnung legt fest, wer Anspruch auf EU-Fördermittel hat und wie diese verteilt werden:

  • Nur registrierte europäische politische Parteien, die im Europäischen Parlament vertreten sind, können eine Finanzierung beantragen;
  • die Mittel werden jährlich zugeteilt:
    • 10 % zu gleichen Teilen auf die begünstigten Parteien,
    • 90 % im Verhältnis zu ihrem Anteil an den Mitgliedern des Europäischen Parlaments;
  • dieselbe Zuweisungsmethode gilt für angeschlossene europäische politische Stiftungen;
  • die EU-Mittel können bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben abdecken.

Spenden, Eigenmittel und Finanzierungsobergrenzen

Strenge Vorschriften für Finanzierungsquellen sollen Missbrauch und ausländische Einflussnahme verhindern:

  • Spenden eines einzigen Spenders sind auf 18 000 € pro Jahr begrenzt;
  • anonyme Spenden sowie die meisten Spenden von Behörden oder aus Nicht-EU-Ländern sind verboten;
  • Spenden über 12 000 € müssen unverzüglich gemeldet werden;
  • selbst generierte Ressourcen sind begrenzt auf
    • 3 % des Jahreseinkommens für politische Parteien,
    • 5 % für politische Stiftungen;
  • die EU-Mittel dürfen nicht zur Finanzierung nationaler Parteien, Kandidaten oder Referendumskampagnen verwendet werden.

Kontrolle und Sanktionen

Bei Nichteinhaltung gilt ein abgestuftes System von Kontrollen und Sanktionen:

  • Parteien und Stiftungen müssen geprüfte Jahresabschlüsse und Spenderinformationen vorlegen;
  • die Kontrollen erfolgen unter Beteiligung der Behörde und des Parlaments;
  • Sanktionen können Geldbußen, die Rückforderung von Mitteln, die Streichung aus dem Register und den Ausschluss von künftiger EU-Finanzierung umfassen.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung gilt für die Finanzierung von Tätigkeiten ab dem Haushaltsjahr 2027.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Europäischer Rechtsstatus. Der Status, der einer politischen Partei oder politischen Stiftung nach ihrer Registrierung auf europäischer Ebene verliehen wird, ihr in allen Mitgliedstaaten rechtliche Anerkennung und Rechtspersönlichkeit verleiht und es ihr ermöglicht, gemäß EU-Recht tätig zu werden und Finanzmittel zu erhalten.
  2. Rechtspersönlichkeit. Die Fähigkeit einer Organisation, nach dem Gesetz Rechte und Pflichten zu haben – etwa Eigentum zu besitzen, Verträge abzuschließen, Gerichtsverfahren einzuleiten oder rechtlich verantwortlich gemacht zu werden –, die, sobald sie auf europäischer Ebene verliehen wird, in allen Mitgliedstaaten anerkannt ist.
  3. Europäische politische Stiftung. Eine formell einer europäischen politischen Partei angeschlossene und auf europäischer Ebene registrierte Einrichtung, die die Ziele dieser Partei unterstützt und ergänzt, indem sie Forschungs-, Analyse-, Schulungs-, Debatten- und Kooperationsaktivitäten durchführt, die mit den Werten im Einklang stehen, auf denen die EU beruht.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU, Euratom) 2025/2445 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (Neufassung) (ABl. L, 2025/2445, ).

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