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Verordnung (EU) Nr. 492/2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU
Die einzige Ausnahme für dieses Prinzip der Gleichbehandlung gilt jedoch für den Zugang zu Stellen, die mit der Ausübung öffentlicher Befugnisse und der Wahrung der allgemeinen Belange des Staates verbunden sind. Die EU-Länder können solche Stellen ihren Staatsangehörigen vorbehalten.
Sie ist am in Kraft getreten. Die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 kodifizierte und ersetzte die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und ihre nachträglichen Änderungen.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (kodifizierter Text) (ABl. L 141 vom , S. 1-12)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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