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Das Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur)
Zur Verbesserung der integrierten Grenzverwaltung und zur Vermeidung von grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Einwanderung hat die Europäische Union (EU) das Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) ins Leben gerufen.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur).
ZUSAMMENFASSUNG
Im Oktober 2013 verabschiedete die EU eine Verordnung, mit der das Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) geschaffen wurde.
Mehrzwecksystem
Eurosur ist ein Mehrzwecksystem zur Vermeidung illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität an den Außengrenzen. Es wird außerdem dazu beitragen, das Leben von Migranten, die versuchen, europäische Küsten zu erreichen, zu schützen und zu retten.
Es stellt Grenzüberwachungsagenturen außerdem einen Mechanismus zur Verfügung, mithilfe dessen sie schnell Informationen austauschen und zusammenarbeiten können. Die für die Grenzüberwachung zuständigen nationalen Behörden aller EU-Länder (z. B. Grenzschutzbeamte, Polizei, Küstenwache, Marine usw.) müssen durch nationale Koordinierungszentren ihre Tätigkeiten mit denen anderer EU-Länder und denen der EU-Grenzschutzagentur Frontex abstimmen.
Schnellere Reaktion dank besserer Information
Eurosur verfolgt einen erkenntnisgestützten Ansatz, indem es nationalen und EU-Agenturen ermöglicht, besser zu verstehen, was an den Außengrenzen passiert, und schneller auf neue Wege und Methoden krimineller Netzwerke zu reagieren.
Möglichkeit zur schnellen Reaktion
Eurosur ermöglicht es EU-Staaten nicht nur auf einzelne Ereignisse schneller zu reagieren, sondern auch auf kritische Situationen an den Außengrenzen der EU. Zu diesem Zweck wurden die Land- und Seeaußengrenzen in „Grenzabschnitte“ mit „geringem, mittlerem oder hohem Risiko“ eingeteilt. So können Brennpunkte an den Außengrenzen ermittelt werden, und es kann, sofern dies notwendig ist, mit einem standardisierten Verfahren auf nationaler und EU-Ebene reagiert werden.
Grundlegende Rechte
EU-Länder, die das Übereinkommen von Schengen unterzeichnet haben, und die Agentur Frontex müssen uneingeschränkt grundlegende Rechte respektieren,vor allem den Grundsatz der Nichtzurückweisung (der es verbietet, ein Opfer von Verfolgung wieder dem Verfolger auszuliefern) und den Schutz persönlicher Daten.
Datum des Inkrafttretens
Zum Dezember 2013 nahm Eurosur die Arbeit in 19 EU-Staaten auf, die das Übereinkommen von Schengen unterzeichnet haben und über Außengrenzen im Süden und Osten verfügen. Die übrigen 11 Schengen-Staaten traten Eurosur am 1. Dezember 2014 bei.
Dänemark Irland und das Vereinigte Königreich (1), hatten sich nicht an der Annahme dieser Verordnung beteiligt. Es wurde jedoch vereinbart, dass Irland und das Vereinigte Königreich (1) in Form von regionalen Netzwerken mit Eurosur zusammenarbeiten können. Inzwischen hat sich Dänemark entschlossen, bei Eurosur mitzuwirken.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 |
26.11.2013 |
- |
ABl. L 295 vom 6.11.2013 |
Letzte Aktualisierung: 22.04.2014
(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).