Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

EU4health-Programm (2021–2027)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2021/522 zur Einrichtung eines EU-Aktionsprogramms im Bereich der Gesundheit („EU4health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie richtet das EU4health-Programm ein, das, wie der mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union (EU), von 2021 bis 2027 läuft. In der Verordnung wird für das Programm Folgendes festgelegt:

  • allgemeine und spezifische Ziele;
  • Formen und Bestimmungen für die EU-Finanzierung.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Programm erbringt einen Mehrwert für die EU, sodass Effizienzgewinne und Mehrwerteffekte geschaffen werden, die durch auf nationaler Ebene ergriffene Maßnahmen nicht möglich wären. Es unterstützt und ergänzt nationale Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Gesundheit der Menschen in der EU und zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes im Rahmen aller Politikbereiche und Maßnahmen der EU im Einklang mit dem Ansatz „Eine Gesundheit“1.

Die vier allgemeinen Ziele der Verordnung sind:

  • Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der EU;
  • Schutz der Menschen vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren;
  • Verbesserung von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten;
  • Stärkung der Gesundheitssysteme durch Verbesserung ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz.

Diese werden durch 10 spezifische Ziele umgesetzt.

  • Zur Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der EU wird das Programm Folgendes unterstützen:
    • Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung;
    • internationale Initiativen und Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich.
  • Zur Stärkung der Fähigkeiten der Mitgliedstaaten und der EU zur Bekämpfung von grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren wird das Programm Folgendes unterstützen:
    • Prävention, Vorsorge und rasche Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren;
    • Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten;
    • Einrichtung einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal.
  • Zum Beitrag zur Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen und zu einem gerechteren Schutz der öffentlichen Gesundheit durch
    • Unterstützung zur Verbesserung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie von krisenrelevanten Produkten.
  • Zur Verbesserung der Resilienz und Ressourceneffizienz der Gesundheitssysteme wird EU4health Maßnahmen unterstützen, die einen Beitrag leisten zur
    • Stärkung der Gesundheitsdaten, digitalen Instrumente und Dienste sowie des digitalen Wandels der Gesundheitssysteme;
    • Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsversorgung;
    • Entwicklung und Umsetzung des EU-Rechts im Gesundheitsbereich und faktengestützter Entscheidungsfindung;
    • Abstimmung des Vorgehens zwischen den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten.

In Anhang I der Verordnung sind die vielen verschiedenen für eine EU-Förderung infrage kommenden Maßnahmen für alle 10 spezifischen Ziele aufgelistet. Die Empfänger machen die erhaltenen EU-Fördermittel bekannt und stellen deren Sichtbarkeit sicher.

In Fällen einer schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahr oder einer Krisensituation der öffentlichen Gesundheit darf die Europäische Kommission:

  • Aufträge gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vergeben, wenn diese die beschafften Kapazitäten vollständig erwerben, mieten oder leasen;
  • die Auftragsvergabe im Namen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer Vereinbarung fortführen;
  • Aufträge als Großhändler durch Ankauf, Lagerung und Weiterverkauf oder Zuwendung von Waren und Dienstleistungen zugunsten der Mitgliedstaaten oder zugunsten von ausgewählten Partnerorganisationen vergeben.

Die Mittelausstattung des 7-jährigen Programms beträgt 2 446 000 000 EUR (aktuelle Preise). Dies wird durch zusätzliche 2 900 000 000 EUR (Preise von 2018) aus dem mehrjährigen Finanzrahmen ergänzt. Die gesamte Mittelausstattung in Höhe von 5,3 Milliarden EUR wird gemäß den folgenden Kriterien aufgeteilt:

  • Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention erhalten mindestens 20 %;
  • Beschaffung zur Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten erhält mindestens 12,5 %;
  • globale Verpflichtungen und Gesundheitsinitiativen erhalten höchstens 12,5 %;
  • administrative Ausgaben erhalten höchstens 8 %.

Im Rahmen des Programms können Mittel in allen in der Haushaltsordnung (Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 – siehe Zusammenfassung) vorgesehenen Formen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere als Finanzhilfen, Preisgelder und Vergabe von Aufträgen. Die Finanzhilfen dürfen 60 % der förderfähigen Kosten eines Projekts nicht überschreiten. In Fällen „außergewöhnlicher Zweckmäßigkeit“ kann dieser Beitrag auf 80 % steigen, wie in Artikel 8 der Verordnung festgesetzt. Die Finanzhilfen dürfen 100 % der förderfähigen Kosten für Projekte der europäischen Referenznetzwerke oder anderen transnationalen Netzwerke gemäß dem EU-Recht sowie unter bestimmten Bedingungen für Projekte der Weltgesundheitsorganisation betragen.

Nicht-EU-Länder können unter bestimmten Bedingungen und nur dann, wenn sie mit dem Programm assoziiert sind, an dem Programm teilnehmen. Nicht-EU-Länder, die mit dem Programm assoziiert sind, sowie Rechtsträger, die ihren Sitz in einem mit dem Programm assoziierten Nicht-EU-Land haben, kommen für alle Fördermöglichkeiten im Rahmen des EU4health-Programms in Betracht. Beim letzten Stand (August 2022) waren Island, Norwegen und die Ukraine mit dem EU4health-Programm assoziiert.

Die Leitungsstruktur sieht eine beratende EU4health-Lenkungsgruppe vor, die aus Vertretern der Kommission und nationalen Vertretern besteht. Diese Gruppe:

  • stellt die Kohärenz und Komplementarität zwischen den gesundheitspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie zwischen dem Programm und anderen EU-Maßnahmen sicher;
  • verfolgt die Durchführung des Programms und schlägt etwaige erforderliche Anpassungen vor;
  • tritt mindestens dreimal jährlich zusammen, um einen Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Die Kommission wird durch einen Ausschuss für das EU4health-Programm unterstützt, der vor Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms durch die Kommission eine Stellungnahme abgibt. Sofern der Ausschuss keine oder eine negative Stellungnahme abgibt, kann die Kommission das Arbeitsprogramm nicht annehmen.

Die Kommission:

  • konsultiert die Lenkungsgruppe zur Vorbereitung der jährlichen Arbeitsprogramme und informiert das Europäische Parlament vor der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe über die Ergebnisse dieser Sitzungen;
  • holt die Stellungnahmen einschlägiger Interessenträger ein, einschließlich Vertretern der Zivilgesellschaft und Patientenorganisationen, zu den Prioritäten und strategischen Ausrichtungen des jährlichen Arbeitsprogramms, den zu berücksichtigenden Erfordernissen und den erzielten Ergebnissen;
  • führt EU4health mittels jährlicher Arbeitsprogramme durch, die nach positiver Stellungnahme der Mitgliedstaaten im Ausschuss für das Programm erlassen werden;
  • legt dem Parlament, dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Europäischen Ausschuss der Regionen spätestens bis zum eine Zwischenbewertung des Programms und vor Ende 2031 eine Abschlussbewertung vor;
  • führt Maßnahmen zur Information und Kommunikation über das Programm durch;
  • hat die Befugnis, Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte zu erlassen;

In Anhang II werden die 23 Indikatoren für die Evaluierung des Programmfortschritts festgelegt.

Die Verordnung hebt Verordnung (EU) Nr. 282/2014 mit Wirkung vom mit Übergangsregelungen zur Deckung des Übergangs zu EU4health auf.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

  • EU4health ist die Antwort der EU auf die COVID-19-Pandemie, die schwerwiegende Auswirkungen auf Patienten, medizinisches und gesundheitliches Personal sowie die Gesundheitssysteme in Europa hatte.
  • Das Programm geht über eine Krisenreaktion hinaus und stärkt die Resilienz von Gesundheitssystemen mit einem starken Fokus auf langfristige Gesundheitsprobleme.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Ansatz „Eine Gesundheit“. Ein Ansatz, der anerkennt, dass ein Zusammenhang zwischen der menschlichen Gesundheit und der Tiergesundheit und der Umwelt besteht.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 (ABl. L 107 vom , S. 1-29).

Letzte Aktualisierung

Top