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Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweiz
Die Hauptziele des Abkommens sind:
Beide Parteien sind verpflichtet, die Wettbewerbsregeln, die den Missbrauch von marktbeherrschenden Stellungen, Kartellen und Monopolen verbieten, sowie die Regeln für staatliche Beihilfen einzuhalten.
Das Abkommen sieht die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses vor, der sich aus Mitgliedern beider Vertragsparteien zusammensetzt. Der Ausschuss
Das Übereinkommen ist am in Kraft getreten. In der Folge wurde dem Abkommen eine Reihe von Protokollen beigefügt.
Die politischen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz werden durch mehr als 100 „bilaterale“ Abkommen geregelt, die ein breites Spektrum von Aspekten abdecken, darunter Forschung und Innovation, den Schengen-Raum, die Asylpolitik und die gegenseitige Anerkennung.
Weiterführende Informationen:
Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der schweizerischen Eidgenossenschaft (ABl. L 300 vom , S. 189-280)
Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EWG) Nr. 2840/72 des Rates vom über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen und über den Abschluss des Zusatzabkommens über die Geltung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom für das Fürstentum Liechtenstein (ABl. L 300 vom , S. 188)
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