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Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über den Luftverkehr
Das Abkommen
Durch den Beschluss wird das Abkommen im Namen der EU (Europäische Gemeinschaft) genehmigt.
Das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz gewährt die folgenden Rechte:
Das Abkommen sieht außerdem vor, dass die Vertragsparteien in der Zukunft über die Gewährung des Rechts für Luftfahrtunternehmen der EU verhandeln werden, zwischen verschiedenen Punkten innerhalb der Schweiz Flüge durchzuführen, bzw. für Luftfahrtunternehmen der Schweiz, Flüge zwischen Punkten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten durchzuführen.
Das Abkommen ist am in Kraft getreten.
Siehe auch:
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr (ABl. L 114 vom , S. 73-90)
Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Beschluss 2002/309/EG, Euratom des Rates und – bezüglich des Abkommens über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit – der Kommission vom über den Abschluss von sieben Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft (ABl. L 114 vom , S. 1-5)
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