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Der Beschluss (GASP) 2019/797 und die Verordnung (EU) 2019/796 schaffen einen Rahmen, der es der Europäischen Union ermöglicht, Sanktionen zu verhängen, um Cyberangriffe abzuschrecken und auf sie zu reagieren1, die eine externe Bedrohung für die EU oder ihre Mitgliedstaaten darstellen. Zu diesen Cyberangriffen zählen auch solche gegen Drittstaaten oder internationale Organisationen, bei denen Maßnahmen als erforderlich erachtet werden, um die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu erreichen.
Zu den Cyberangriffen, die in den Geltungsbereich dieser neuen Sanktionsregelung fallen, zählen Cyberangriffe, die erhebliche Auswirkungen haben und die
Zu den Cyberangriffen, die eine Bedrohung für die Mitgliedstaaten darstellen, gehören Angriffe auf Informationssysteme im Zusammenhang mit:
Sie gelten seit dem .
In einer im Juni 2018 veröffentlichten Gemeinsamen Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass Aktivitäten staatlicher und nichtstaatlicher Akteure – von Cyberangriffen, die Wirtschaft und öffentliche Dienste lahmlegen, über gezielte Desinformationskampagnen bis hin zu feindseligen Militäraktionen – nach wie vor eine ernste und akute Bedrohung für die EU und ihre Mitgliedstaaten darstellen. In der Mitteilung wurden Bereiche herausgestellt, in denen die Maßnahmen verstärkt werden sollten, um den Beitrag der EU zur Bewältigung dieser Bedrohungen weiter zu vertiefen und auszubauen; zugleich wurden die Mitgliedstaaten sowie die Europäische Kommission aufgefordert, für eine rasche Umsetzung zu sorgen.
Im Oktober 2018 verabschiedete der Europäische Rat im Anschluss an die Cyberangriffe auf die Organisation für das Verbot chemischer Waffen Schlussfolgerungen, in denen Maßnahmen gefordert wurden, um die Abschreckung, Abwehrfähigkeit und Abwehr der EU im Bereich der hybriden und Cyber-Bedrohungen sowie der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bedrohungen weiter zu stärken. Der Rat wurde aufgefordert, eine spezifische Sanktionsregelung für Cyberangriffe auszuarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Beschluss (GASP) 2019/797 des Rates vom über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 129 I vom , S. 13-19).
Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen des Beschlusses (GASP) 2019/797 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2019/796 des Rates vom über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen (ABl. L 129 I vom , S. 1-12).
Siehe konsolidierte Fassung.
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