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EU-Aufbauinstrument NextGenerationEU

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2020/2094 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie richtet das Aufbauinstrument der Europäischen Union NextGenerationEU ein, um die Erholung nach der COVID-19-Krise zu unterstützen, und legt dessen Anwendung fest.

WICHTIGE ECKPUNKTE

NextGenerationEU ist ein befristetes Aufbauinstrument im Wert von bis zu 750 Mrd. EUR zu Preisen von 2018. Es bildet den Mittelpunkt der Reaktion der Europäischen Union (EU) auf die COVID-19-Krise und soll Unterstützung bei der Erholung bieten sowie beim Aufbau einer umweltfreundlicheren, digitalen und widerstandsfähigeren Zukunft. Insbesondere soll dem Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung neue Impulse verliehen werden, um den EU-Mitgliedstaaten den Übergang zu einer umweltfreundlichen und digitalen Wirtschaft zu erleichtern.

Das Instrument soll auch bei der Behebung der durch die COVID-19-Krise unmittelbar verursachten wirtschaftlichen und sozialen Schäden helfen. Darüber hinaus soll ein Europa nach COVID-19 aufgebaut werden, dass besser für aktuelle und zukünftige Herausforderungen gerüstet ist.

Im Mittelpunkt von NextGenerationEU steht die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Aufbau- und Resilienzfazilität – durch das Angebot von Zuschüssen und Darlehen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten im Gesamtwert von 672,5 Mrd. EUR zu Preisen von 2018:

  • bis zu 312,5 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen;
  • bis zu 360 Mrd. EUR in Form von EU-Darlehen an einzelne Mitgliedstaaten. Diese Darlehen werden von diesen Mitgliedstaaten zurückgezahlt.

Zusätzlich wird NextGenerationEU mehrere EU-Programme stärken, und zwar:

  • Zusammenhalt, unter der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 in den ersten Jahren des Wiederaufbaus – mit 47,5 Mrd. EUR;
  • Fonds für einen gerechten Übergang mit 10 Mrd. EUR;
  • Entwicklung des ländlichen Raums mit 7,5 Mrd. EUR;
  • InvestEU mit 5,6 Mrd. EUR;
  • EU-Katastrophenschutzverfahren, unter rescEU, mit 1,9 Mrd. EUR;
  • Horizont Europa mit 5 Mrd. EUR.

Zur Finanzierung von NextGenerationEU wird es der Europäische Kommission durch den Eigenmittelbeschluss (Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053) (siehe Zusammenfassung) ermöglicht, im Namen der EU Mittel an den Kapitalmärkten aufzunehmen. Wie im Eigenmittelbeschluss festgelegt, kann die Rückzahlung über einen langen Zeitraum erfolgen, spätestens bis 2058. Dies verhindert unmittelbaren Druck auf die nationalen Finanzen der Mitgliedstaaten und ermöglicht es ihnen, ihre Bemühungen auf die Erholung zu fokussieren.

Weitere Informationen:

  • Verpflichtungsermächtigungen1 für alle Ausgaben, ausgeschlossen der 360 Mrd. EUR in Darlehen, sollten verfügbar sein, sobald der Eigenmittelbeschluss in Kraft tritt, mit Übergabe von wenigstens 60 % bis und dem Restbetrag bis ;
  • Beschlüsse zur Genehmigung der Darlehen in Höhe von 360 Mrd. EUR sollten bis verabschiedet werden;
  • für die Haushalts- und Investitionsgarantie der EU gelten gesonderte Bedingungen.

Diese Verordnung gilt nicht für das Vereinigte Königreich.

Die Kommission hat dem Rat bis einen Bericht darüber vorzulegen, wie die im Rahmen dieses Instruments gesammelten Mittel eingesetzt werden.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

NextGenerationEU und der langfristige Haushaltsplan der EU für 2021-2027 bilden mit den insgesamt 1,8 Billionen EUR das größte Konjunkturpaket, das jemals über den EU-Haushalt finanziert wurde.

Das Paket wird auch helfen, ein Europa nach der COVID-19-Krise aufzubauen, das umweltfreundlicher, digitaler, widerstandsfähiger und besser für aktuelle und zukünftige Herausforderungen gerüstet ist.

Zusätzlich zu dieser Verordnung umfasst das Paket:

  • den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 (Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093) – siehe Zusammenfassung;
  • die interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin (siehe Zusammenfassung);
  • Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union – siehe Zusammenfassung;
  • den Eigenmittelbeschluss (Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053).

SCHLÜSSELBEGRIFF

  1. Verpflichtungsermächtigungen: Gesamtkosten rechtlicher Verpflichtungen (Verträge, Zuschussvereinbarungen/-beschlüsse), die im aktuellen Haushaltsjahr beschlossen werden könnten.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433I vom , S. 23-27)

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