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Statistik des EU-Eisenbahnverkehrs

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2018/643 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Sie gilt für alle Eisenbahnen in der Europäischen Union (EU).
  • Ziel ist es, allgemein gültige Regeln für die Erstellung von EU-weiten Statistiken über den Eisenbahnverkehr aufzustellen.
  • Sie ist eine Neufassung und ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 91/2003, die bereits mehrfach und erheblich geändert worden war.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU-Länder

  • legen Statistiken über den Eisenbahnverkehr in ihrem Hoheitsgebiet und getrennte Daten für jedes Land vor, wenn das Unternehmen international tätig ist;
  • können Eisenbahnunternehmen von den Statistiken ausschließen, die
    • innerhalb industrieller Anlagen oder Häfen tätig sind;
    • lokale Dienstleistungen für Touristen erbringen, zum Beispiel historische Dampfeisenbahnen;
  • treffen Maßnahmen, um die verwendeten Datenquellen miteinander abzustimmen und die Qualität der Statistiken zu gewährleisten;
  • übermitteln die genannten Statistiken an Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union.

Die zu erstellenden Statistiken umfassen:

  • vierteljährliche und jährliche Statistiken über den Güter- und Personenverkehr, auch pro Kilometer;
  • alle fünf Jahre eine jährliche Aufschlüsselung nach Region der beförderten Güter und Personen;
  • alle fünf Jahre Statistiken über Verkehrsströme, also die Zahl der Güter und Personen in Zügen;
  • eine ausführliche Aufstellung der verschiedenen Arten von Gütern, einschließlich gefährlicher Güter.

Die nationalen Angaben, die von einer öffentlichen oder privaten Stelle erhoben werden, stammen u. a. aus:

  • obligatorischen Erhebungen;
  • administrativen oder aufsichtsbehördlichen Daten;
  • statistischen Schätzverfahren;
  • Daten von Fachverbänden des Eisenbahnsektors;
  • Ad-hoc-Studien.

Eurostat:

  • verbreitet Statistiken, die auf der Grundlage der erhaltenen Daten erstellt werden;
  • erarbeitet und veröffentlicht methodische Empfehlungen, damit nationale Behörden qualitativ hochwertige Daten erheben.

Die Europäische Kommission:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten. Die Verordnung (EG) Nr. 91/2003 (und ihre nachträglichen Änderungen) wurden durch die Verordnung (EU) 2018/643 geändert und ersetzt.

HINTERGRUND

Die Kommission benötigt Statistiken über den Eisenbahnverkehr, um die gemeinsame Verkehrspolitik einschließlich der transeuropäischen Netze zu überwachen und weiterzuentwickeln und, sofern erforderlich, die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu verbessern.

Einheitliche Konzepte und Normen sorgen für eine möglichst große Vergleichbarkeit zwischen den nationalen Statistiken und helfen, Doppelarbeit zu vermeiden.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2018/643 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Statistik des Eisenbahnverkehrs (Neufassung) (ABl. L 112 vom , S. 1-18)

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