This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Verordnung (EU) 2018/643 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs
Die EU-Länder
Die zu erstellenden Statistiken umfassen:
Die nationalen Angaben, die von einer öffentlichen oder privaten Stelle erhoben werden, stammen u. a. aus:
Eurostat:
Sie ist am in Kraft getreten. Die Verordnung (EG) Nr. 91/2003 (und ihre nachträglichen Änderungen) wurden durch die Verordnung (EU) 2018/643 geändert und ersetzt.
Die Kommission benötigt Statistiken über den Eisenbahnverkehr, um die gemeinsame Verkehrspolitik einschließlich der transeuropäischen Netze zu überwachen und weiterzuentwickeln und, sofern erforderlich, die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs zu verbessern.
Einheitliche Konzepte und Normen sorgen für eine möglichst große Vergleichbarkeit zwischen den nationalen Statistiken und helfen, Doppelarbeit zu vermeiden.
Verordnung (EU) 2018/643 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Statistik des Eisenbahnverkehrs (Neufassung) (ABl. L 112 vom , S. 1-18)
Letzte Aktualisierung