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Das Rahmenabkommen zielt darauf ab,
Der Beschluss (EU) 2022/1987 genehmigt die Unterzeichnung des Rahmenabkommens im Namen der Europäischen Union (EU).
Das Abkommen unterteilt sich in Titel zu verschiedenen Kooperationsbereichen:
Ein Gemischter Ausschuss, der sich aus Vertretern beider Vertragsparteien zusammensetzt, überwacht die Umsetzung des Abkommens und die Erreichung der Ziele.
Das Abkommen wurde am 6. April 2016 von den Vertragsparteien in die Wege geleitet und wird in Kraft treten, sobald es von den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert, von der EU abgeschlossen und von Malaysia ratifiziert wurde.
Weiterführende Informationen:
Beschluss (EU) 2022/1987 des Rates vom 13. Oktober 2022 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung Malaysias andererseits im Namen der Union (ABl. L 273 vom 21.10.2022, S. 1-2).
Letzte Aktualisierung: 06.03.2023