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Rahmenabkommen zwischen der EU und Malaysia über Partnerschaft und Zusammenarbeit

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung Malaysias andererseits

Beschluss (EU) 2022/1987 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens mit der Regierung Malaysias im Namen der Europäischen Union (EU)

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

Das Rahmenabkommen zielt darauf ab,

  • die Partnerschaft zwischen den Parteien zu stärken und
  • die Zusammenarbeit in Fragen von beiderseitigem Interesse unter Berücksichtigung gemeinsamer Werte und Grundsätze zu vertiefen und auszubauen.

Der Beschluss (EU) 2022/1987 genehmigt die Unterzeichnung des Rahmenabkommens im Namen der Europäischen Union (EU).

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Abkommen unterteilt sich in Titel zu verschiedenen Kooperationsbereichen:

Ein Gemischter Ausschuss, der sich aus Vertretern beider Vertragsparteien zusammensetzt, überwacht die Umsetzung des Abkommens und die Erreichung der Ziele.

INKRAFTTRETEN

Das Abkommen wurde am 6. April 2016 von den Vertragsparteien in die Wege geleitet und wird in Kraft treten, sobald es von den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert, von der EU abgeschlossen und von Malaysia ratifiziert wurde.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung Malaysias andererseits

Beschluss (EU) 2022/1987 des Rates vom 13. Oktober 2022 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung Malaysias andererseits im Namen der Union (ABl. L 273 vom 21.10.2022, S. 1-2).

Letzte Aktualisierung: 06.03.2023

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