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Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan
Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (mutual recognition agreement, MRA)1 zielt darauf ab, den Warenhandel zwischen der EU und Japan zu fördern, indem technische Hindernisse beseitigt werden. Im Rahmen des bilateralen Abkommens, dem die EU-Regierungen am zugestimmt haben, erkennen die EU und Japan die Konformitätsbewertungen,2 die jeder von ihnen für spezifische gewerbliche Produkte durchführt, gegenseitig an.
Durch den Beschluss wird das MRA mit Japan im Namen der EU verabschiedet.
Das Abkommen erstreckt sich auf folgende Bereiche:
Das Abkommen
Es ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan (ABI. L 284, , S. 3-32)
Beschluss des Rates 2001/747/EG vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan über die gegenseitige Anerkennung (ABI. L 284, , S. 1-2)
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2001/747/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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