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EU-Leitlinien zur Todesstrafe
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER LEITLINIEN?
Sie schaffen ein operatives Instrument, das die EU bei ihren Bemühungen zur Abschaffung der Todesstrafe weltweit einsetzen kann. Die EU drängt außerdem Nicht-EU-Länder, in denen es die Todesstrafe noch gibt, diese einzuschränken und ihren Einsatz neu zu überdenken.
Die Leitlinien bilden einen wesentlichen Bestandteil des Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie der EU.
WICHTIGE ECKPUNKTE
HINTERGRUND
Nach Auffassung der EU stellt die Todesstrafe einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte und die Menschenwürde dar. Es gibt keine überzeugenden Nachweise für die abschreckende Wirkung der Todesstrafe gegen Verbrechen. Darüber hinaus kann sie den Tod unschuldiger Menschen bedeuten (im Falle der Aufhebung von Urteilen).
Als einen ersten Schritt in Richtung einer Abschaffung setzt sich die EU für ein Moratorium für die Todesstrafe ein. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete dazu 2007, 2008, 2010 und 2012 Resolutionen, die weltweit impulsgebend sind.
RECHTSAKT
Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee – EU-Leitlinien zur Todesstrafe – Gemeinsame Leitlinien vom 12. April 2013
Letzte Aktualisierung: 07.03.2016