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EU-China-Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der EU und China

Beschluss (EU) 2020/1075 – Abschluss des Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der EU und der China

Beschluss (EU) 2018/1153 – Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der EU und China

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DER BESCHLÜSSE?

  • Das Abkommen hat zum Ziel, unnötige Doppelarbeit bei der Bewertung und Zertifizierung der Erzeugnisse der Zivilluftfahrt zu vermeiden und dadurch die Kosten für den Luftfahrtsektor zu senken, die Flugsicherheit und Umweltverträglichkeit zu fördern und den Zugang zu den gegenseitigen Luftfahrtmärkten zu erleichtern.
  • Mit dem Beschluss (EU) 2018/1153 wird die Unterzeichnung des Abkommens durch die EU genehmigt.
  • Mit dem Beschluss (EU) 2020/1075 wird das Abkommen im Namen der EU abgeschlossen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Das Abkommen kann eine Reihe von Bereichen der Zusammenarbeit abdecken, darunter

  • Lufttüchtigkeitszeugnisse und Überwachung von Erzeugnissen der Zivilluftfahrt*;
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen und Zertifikate von Erzeugnissen der Zivilluftfahrt;
  • Zertifizierung und Überwachung von Konstruktions- und Produktionsbetrieben;
  • Zertifizierung und Überwachung von Instandhaltungsbetrieben;
  • Lizenzierung und Ausbildung von Personal;
  • Betrieb von Luftfahrzeugen;
  • Flugverkehrsdienste und Flugverkehrsmanagement.

Allgemeine Verpflichtungen

  • Die EU und China akzeptieren Konformitätsfeststellungen und Zertifikate, die von den Behörden der jeweils anderen Partei ausgestellt wurden, wie im Anhang über Lufttüchtigkeits- und Umweltverträglichkeitszeugnisse zu dem Abkommen festgelegt.
  • Sofern nichts anderes festgelegt ist, führt das Abkommen nicht zur gegenseitigen Akzeptanz oder Anerkennung der Normen oder technischen Vorschriften der anderen Vertragspartei.
  • Die jeweiligen Zivilluftfahrtbehörden, die Europäische Agentur für Flugsicherheit (siehe Zusammenfassung) und die Zivilluftfahrtbehörde Chinas, werden die Umsetzung des Anhangs fördern.

Zusammenarbeit

Die zwei Vertragsparteien stimmen überein, auf vielfältige Weise zusammenzuarbeiten, u. a. indem sie

  • einander über die jeweiligen einschlägigen Gesetze, Regelungen, Normen und Anforderungen sowie über das jeweilige Zertifizierungssystem und dessen Überarbeitung unterrichten;
  • einander für die Untersuchung und Lösung von Sicherheitsfragen gestatten, als Beobachter an den Aufsichtstätigkeiten teilzunehmen;
  • Sicherheitsinformationen austauschen;
  • bei Untersuchungen oder bei Durchsetzungsmaßnahmen zusammenarbeiten.

Gemeinsamer Ausschuss

Das wirksame Funktionieren des Abkommens wird von einem gemeinsamen Ausschuss überwacht, der sich aus Vertretern beider Parteien zusammensetzt und regelmäßig zusammenkommt.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist am 1. September 2020 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das Abkommen gehört zu den konkreten Zielen der EU-Luftfahrtstrategie – siehe Zusammenfassung.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Erzeugnis der Zivilluftfahrt: ein ziviles Luftfahrzeug, ein Triebwerk oder ein Propeller eines Luftfahrzeugs oder darin eingebaute oder zum Einbau bestimmte Baugruppen, Ausrüstungen oder Teile.

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China (ABl. L 240 vom 24.7.2020, S. 4-23)

Beschluss (EU) 2020/1075 des Rates vom 26. Juni 2020 über den Abschluss des Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China (ABl. L 240 vom 24.7.2020, S. 1-3)

Beschluss (EU) 2018/1153 des Rates vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China (ABl. L 210 vom 21.8.2018, S. 2)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Unterrichtung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China (ABl. L 3 vom 7.1.2021, S. 3)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine Luftfahrtstrategie für Europa (COM(2015) 598 final vom 7.12.2015)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Die Luftfahrtaußenpolitik der EU – Bewältigung der künftigen Herausforderungen (COM(2012) 556 final vom 27.9.2012)

Letzte Aktualisierung: 26.10.2020

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