Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Fortgeschrittenes Rahmenabkommen zwischen der EU und Chile

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Fortgeschrittenes Rahmenabkommen zwischen der EU und seinen Mitgliedstaaten und Chile

Beschluss (EU) 2024/1758 über die Unterzeichnung des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Chile andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

Das Fortgeschrittene Rahmenabkommen (Advanced Framework Agreement, AFA) zielt darauf ab, die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union (EU) und Chile zu vertiefen, den politischen Dialog zu intensivieren und die Zusammenarbeit in Fragen von beiderseitigem Interesse auszubauen. Außerdem sollen die Handels- und Investitionsbeziehungen gestärkt und neue Möglichkeiten für EU-Unternehmen geschaffen werden, während es für Chile einfacher wird, in die EU zu exportieren.

Der Beschluss (EU) 2024/1758 genehmigt die Unterzeichnung des Rahmenabkommens im Namen der EU und der EU-Mitgliedstaaten.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU und Chile haben 2002 ein Assoziierungsabkommen geschlossen, das ein umfassendes Freihandelsabkommen beinhaltet. Es trat 2003 in Kraft und regelt die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Chile. Der modernisierte Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Chile setzt sich aus den folgenden beiden parallelen Rechtsinstrumenten zusammen.

  • Das AFA (Fortgeschrittenes Rahmenabkommen).
  • Ein Interimshandelsabkommen, das die Teile der Handels- und Investitionssäule des AFA abdeckt, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen (siehe Aufteilung der Zuständigkeiten (Kompetenzen)). Es wurde im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens nur auf EU-Ebene geschlossen. Es trat am in Kraft und läuft aus, wenn das AFA abgeschlossen ist.

Das AFA ist ein gemischtes internationales Abkommen, bei dem die Zuständigkeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten geteilt ist.

Ziele

Die Hauptziele des AFA sind:

  • Stärkung der Partnerschaft, Intensivierung des politischen Dialogs und Ausbau der Zusammenarbeit in Fragen von beiderseitigem Interesse;
  • Förderung eines intensiveren Handels und größerer Investitionen zwischen den Vertragsparteien.
  • Vertiefung der bestehenden Kooperationsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.

Wesentliche Funktionen

Dieses Rahmenabkommen gliedert sich in drei Teile.

1. Politischer Dialog und Zusammenarbeit, die darauf abzielen:

  • die bilateralen Beziehungen zu fördern;
  • die regionale Zusammenarbeit bei globalen Fragen und Herausforderungen zu vertiefen;
  • die institutionellen Kapazitäten der Parteien zu stärken.

Das AFA bekräftigt die Verpflichtungen in Fragen wie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, erweitert den politischen Dialog um die Aspekte internationaler Frieden, Gerechtigkeit und Sicherheit, verpflichtet sich nachdrücklich zu nachhaltigen Handelspraktiken und betont die Zusammenarbeit in Bereichen wie:

Das AFA unterstützt auch die rechtliche Zusammenarbeit mit dem Ziel, Probleme wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und organisiertes Verbrechen zu bekämpfen.

2. Handel und Investitionen

Das AFA (Fortgeschrittenes Rahmenabkommen):

  • verbessert die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien erheblich – 99,9 % der EU-Ausfuhren werden zollfrei sein, was zu einer Steigerung der EU-Ausfuhren nach Chile um bis zu 4,5 Mrd. EUR führen kann;
  • erleichtert den Zugang zu Rohstoffen und sauberen Kraftstoffen, die für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft unerlässlich sind, wie Lithium, Kupfer und Wasserstoff;
  • vereinfacht die Erbringung von Dienstleistungen durch EU-Unternehmen in Chile, auch in Bereichen wie:
    • Telekommunikation,
    • Seeverkehr,
    • Finanzdienstleistungen;
  • gewährleistet die Gleichbehandlung von Investoren aus der EU und Chile und verbessert den Zugang von EU-Unternehmen zu öffentlichen Beschaffungsmärkten in Chile.

3. Ein institutioneller Rahmen

Ein gemeinsamer Rat, der sich aus Vertretern beider Parteien auf Ministerebene zusammensetzt, überwacht die Erreichung der Ziele des Abkommens und seine Umsetzung.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten. Mit Ausnahme der Handelsbestimmungen gilt das AFA jedoch seit dem , als das Interimshandelsabkommen in Kraft trat.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Fortgeschrittenes Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (ABl L, 2024/1759 vom ).

Beschluss (EU) 2024/1758 des Rates vom über die Unterzeichnung des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl L, 2024/1758 vom ).

Letzte Aktualisierung:

Top