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Fortgeschrittenes Rahmenabkommen zwischen der EU und seinen Mitgliedstaaten und Chile
Das Fortgeschrittene Rahmenabkommen (Advanced Framework Agreement, AFA) zielt darauf ab, die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union (EU) und Chile zu vertiefen, den politischen Dialog zu intensivieren und die Zusammenarbeit in Fragen von beiderseitigem Interesse auszubauen. Außerdem sollen die Handels- und Investitionsbeziehungen gestärkt und neue Möglichkeiten für EU-Unternehmen geschaffen werden, während es für Chile einfacher wird, in die EU zu exportieren.
Der Beschluss (EU) 2024/1758 genehmigt die Unterzeichnung des Rahmenabkommens im Namen der EU und der EU-Mitgliedstaaten.
Die EU und Chile haben 2002 ein Assoziierungsabkommen geschlossen, das ein umfassendes Freihandelsabkommen beinhaltet. Es trat 2003 in Kraft und regelt die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Chile. Der modernisierte Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Chile setzt sich aus den folgenden beiden parallelen Rechtsinstrumenten zusammen.
Das AFA ist ein gemischtes internationales Abkommen, bei dem die Zuständigkeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten geteilt ist.
Die Hauptziele des AFA sind:
Dieses Rahmenabkommen gliedert sich in drei Teile.
1. Politischer Dialog und Zusammenarbeit, die darauf abzielen:
Das AFA bekräftigt die Verpflichtungen in Fragen wie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, erweitert den politischen Dialog um die Aspekte internationaler Frieden, Gerechtigkeit und Sicherheit, verpflichtet sich nachdrücklich zu nachhaltigen Handelspraktiken und betont die Zusammenarbeit in Bereichen wie:
Das AFA unterstützt auch die rechtliche Zusammenarbeit mit dem Ziel, Probleme wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und organisiertes Verbrechen zu bekämpfen.
2. Handel und Investitionen
Das AFA (Fortgeschrittenes Rahmenabkommen):
3. Ein institutioneller Rahmen
Ein gemeinsamer Rat, der sich aus Vertretern beider Parteien auf Ministerebene zusammensetzt, überwacht die Erreichung der Ziele des Abkommens und seine Umsetzung.
Das Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten. Mit Ausnahme der Handelsbestimmungen gilt das AFA jedoch seit dem , als das Interimshandelsabkommen in Kraft trat.
Weiterführende Informationen:
Fortgeschrittenes Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (ABl L, 2024/1759 vom ).
Beschluss (EU) 2024/1758 des Rates vom über die Unterzeichnung des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl L, 2024/1758 vom ).
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