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Haushaltsplan der EU für 2019

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2019/333 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019

WAS IST DER ZWECK DIESES RECHTSAKTES?

Es handelt sich um den durch das Europäische Parlament und den Rat vereinbarten Text zur Annahme des Haushalts der Europäischen Union (EU) für 2019.

Der Haushalt

  • trägt zur Verwirklichung der politischen Prioritäten der EU bei;
  • legt die jährlichen Gesamteinnahmen und -ausgaben für die EU und die Europäische Atomgemeinschaft dar und genehmigt diese;
  • legt spezifische vorrangige Ausgabenbereiche gemäß dem Programm der Kommission Juncker fest.

Dazu zählen für 2019:

  • Wirtschaftswachstum und Beschäftigung;
  • Forschung und Innovation;
  • Studenten und junge Menschen;
  • wirksame Steuerung der Migrationsströme und wirksame Schutz der EU-Außengrenzen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im EU-Haushaltsplan für 2019 sind 165,795 Mrd. Euro für Verpflichtungen* und 148,199 Mrd. Euro für Zahlungen* vorgesehen. Die wichtigsten Ausgabenbereiche (in Mio. Euro) sind:

Verpflichtungen (Mio. Euro)

Zahlungen (Mio. Euro)

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Arbeitsplätze (Forschung, Innovation, Bildung, kleine und mittlere Unternehmen usw.)

23 335

20 522

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Regional-, Sozial- und Investitionsfonds usw.)

57 192

47 035

Nachhaltiges Wachstum, natürliche Ressourcen (Landwirtschaft, Fischerei, ländliche Entwicklung und Umwelt usw.)

59 642

57 400

  • davon: Direktzahlungen an Landwirte und Marktinterventionsmaßnahmen

43 192

43 116

Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Grenzschutz, Asylpolitik, Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung usw.)

3 787

3 527

Europa in der Welt (Entwicklungshilfe außerhalb der EU, humanitäre Hilfe usw.)

11 319

9 358

Verwaltung (Gehälter, Renten und laufende Kosten)

9 943

9 945

Besondere Instrumente

577

412

WANN TRITT DER HAUSHALTSPLAN IN KRAFT?

Er ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Der jährliche Haushaltsplan dient zur Finanzierung sämtlicher Strategien, Tätigkeiten, Organe und Agenturen der EU. Er repräsentiert etwa 1 % des Bruttonationaleinkommens der 28 EU-Länder (1).

Jedes Jahr, normalerweise im späten Frühjahr, legt die Europäische Kommission den Entwurf des Haushaltsplans für das folgende Jahr vor. Für 2019 wurde der ursprüngliche Entwurf des EU-Haushaltsplans am 23. Mai 2018 vorgelegt. Dieser Vorschlag setzte sich aus Verpflichtungen in Höhe von 166 Mrd. Euro und Zahlungen in Höhe von 149 Mrd. Euro (jeweils etwa 3 % höher als die Zahlen aus dem Jahr 2018) zusammen. Auf dieser Grundlage gaben das Europäische Parlament und der Rat eine Stellungnahme ab.

Nach Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat wurde schließlich am 3. Dezember 2018 eine Vereinbarung getroffen. Der Haushaltsplan der EU für 2019 wurde am 11. Dezember 2018 formell angenommen und vom Europäischen Parlament am 12. Dezember 2018 endgültig erlassen.

Der Haushaltsplan für 2019 ist der sechste Haushaltsplan im aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen für 2014-2020.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Verpflichtungen: gesetzliche Finanzierungsversprechen für das jeweilige Jahr bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen.
Zahlungen: Geld, das während des Haushaltsjahres in bar oder per Banküberweisung an Begünstigte ausgezahlt wird.

HAUPTDOKUMENT

Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2019/333 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (ABl. L 67 vom 7.3.2019, S. 1-2350)

Letzte Aktualisierung: 04.03.2019



(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).

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