This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Die Richtlinie enthält Mindestanforderungen zur Stärkung:
Die Richtlinie gilt für:
In den Maßnahmen für Entgelttransparenz wird festgesetzt, dass:
Die Mitgliedstaaten:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass:
Die Mitgliedstaaten
Die Richtlinie musste bis in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Vorschriften gelten ab diesem Datum.
Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen (ABl. L 132 vom , S. 21-44).
Letzte Aktualisierung