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Mit der Verordnung soll ein Mechanismus sowie Leitlinien bereitgestellt werden:
Die ÜNB erhalten einen Ausgleich für die Durchleitung grenzüberschreitender Stromflüsse durch ihre Netze sowie für entsprechende Kosten daraus durch den Ausgleichsfonds für Übertragungsnetzbetreiber (ITC), der vom Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber (Strom) (ENTSO-Strom) gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 714/2009 eingerichtet wurde und verwaltet wird. Der ITC-Rahmen wird von der gemäß Verordnung (EU) Nr. 713/2009 eingerichteten Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) überwacht.
Die ÜNB leisten verhältnismäßig Beiträge zum ITC-Fonds auf der Grundlage ihrer Stromflüsse (Importe und Exporte) in ihren nationalen Übertragungsnetzen.
Die Regulierungsbehörden tragen Sorge dafür, dass die ÜNB an dem ITC-Mechanismus teilnehmen und dass keine zusätzlichen Gebühren für die Durchleitung von grenzüberschreitenden Stromflüssen in den Gebühren enthalten sind, die von den Übertragungsnetzbetreibern für den Zugang zu Netzen erhoben werden.
ÜNB aus Drittländern, die EU-Recht im Bereich Strom anwenden oder Mehrparteienvereinbarungen geschlossen haben, sind berechtigt, am ITC-Mechanismus teilzunehmen.
Jeder Teilnehmer am ITC-Mechanismus erhebt ein „Netznutzungsentgelt“ auf Stromimporte und -exporte zwischen dem nationalen Übertragungsnetz und dem Übertragungsnetz eines Drittlandes, sofern er nicht zugestimmt hat, EU-Recht im Bereich Strom anzuwenden, oder wenn keine Mehrparteienvereinbarung besteht.
Das „Nutzungsentgelt“ wird vom Verbund ENTSO-Strom für jedes Jahr im Voraus berechnet, entsprechend dem geschätzten Beitrag pro Megawattstunde, den Übertragungsnetzbetreiber aus einem Teilnehmerland aufgrund der für das betreffende Jahr projizierten grenzüberschreitenden Stromflüsse an den ITC-Fonds zu entrichten hätten.
Die von den Erzeugern zu zahlenden jährlichen durchschnittlichen Übertragungsentgelte:
In diesen Entgelten ist Folgendes nicht enthalten:
Die von den Erzeugern zu zahlenden zulässigen jährlichen durchschnittlichen Übertragungsentgelte betragen in:
Der Verbund ENTSO-Strom überwacht die Angemessenheit der Spannen der zulässigen Übertragungsentgelte unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Finanzierung der Übertragungskapazität der EU-Länder.
Sie ist am in Kraft getreten.
Siehe auch:
Verordnung (EU) Nr. 838/2010 der Kommission vom zur Festlegung von Leitlinien für den Ausgleichsmechanismus zwischen Übertragungsnetzbetreibern und für einen gemeinsamen Regelungsrahmen im Bereich der Übertragungsentgelte (ABl. L 250 vom , S. 5-11)
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