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Partnerschaftsabkommen 2000/483/EG zwischen den AKP-Staaten und der EU
Das Abkommen von Cotonou bildet das Rückgrat der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union (EU), ihren Mitgliedstaaten und 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP).
Es zielt darauf ab, zur Beseitigung der Armut beizutragen, die nachhaltige ökonomische, kulturelle und soziale Entwicklung der Partnerländer zu unterstützen und zur schrittweisen Integration ihrer jeweiligen Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft beizutragen.
Das Abkommen von Cotonou ist eine enge Partnerschaft, die auf einer Reihe von Grundsätzen beruht:
Gemeinsame Organe unterstützen die Durchführung des Abkommens von Cotonou.
Die politische Dimension des Abkommens von Cotonou ist wichtig und beinhaltet:
Das Abkommen beinhaltet gemeinsame Aktivitäten:
Finanziert werden diese Maßnahmen durch den Europäischen Entwicklungsfonds und seit 2021 durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit.
Das Abkommen entspricht den Regeln der Welthandelsorganisation und versetzt AKP-Staaten in die Lage, in vollem Umfang am Welthandel teilzunehmen.
Das Abkommen wurde im Jahr 2000 unterzeichnet.
Es wurde zuletzt im Jahr 2017 mit dem Beschluss (EU) 2017/435 überarbeitet. Im Jahr 2010 wurde das Abkommen angepasst, um sich auf folgende Themen zu konzentrieren:
Die Verhandlungen über ein neues Abkommen begannen im August 2018.
Im Jahr 2016 wurde eine Mitteilung über eine erneuerte Partnerschaft für die Zeit nach 2020 angenommen. Sie:
Das Abkommen ist seit in Kraft und sollte ursprünglich am enden.
Mit dem Beschluss 1/2022 wird die Geltungsdauer des Abkommens bis zum oder bis zum Inkrafttreten (oder bis zur vorläufigen Anwendung) des neuen Abkommens, mit dem das Partnerschaftsabkommen 2000/483/EG ersetzt wird, verlängert.
Die Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten begannen im Jahr 2018. Mit diesem wird das Partnerschaftsabkommen 2000/483/EG ersetzt.
Weiterführende Informationen:
Partnerschaftsabkommen 2000/483/EG zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am – Protokolle – Schlussakte – Erklärungen (ABl. L 317 vom , S. 3-353).
Nachfolgende Änderungen des Partnerschaftsabkommens 2000/483/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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