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Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerung zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

Sie schlagen der Europäischen Kommission und den Ländern der Europäischen Union (EU) Ideen für freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der beruflichen Bildung in der EU vor.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Schlussfolgerungen nennen vier neben den im Kopenhagen-Prozess festgelegten Prioritäten und Leitlinien zu bearbeitende Maßnahmenachsen.

  • 2.

    Erhöhung der Qualität und Attraktivität der Systeme der beruflichen Bildung

    • Die Attraktivität der beruflichen Bildung sollte bei allen Zielgruppen erhöht werden, insbesondere unter Schülern, Erwachsenen und Unternehmen. Gleichzeitig sollte der Zugang zu Maßnahmen der beruflichen Bildung und die Teilnahme daran für alle, insbesondere die von Ausgrenzung bedrohten Personen oder Personengruppen, offen sein.
    • Zudem sollten Informationen sowie lebensbegleitende Orientierungs- und Beratungsdienste besser zugänglich werden. Bildungswege, die den Übergang zwischen verschiedenen Qualifizierungsebenen ermöglichen, sollten ebenfalls erleichtert werden.
    • Es sollte ein gemeinsames Instrumentarium zur Förderung der Qualität der Systeme der beruflichen Bildung geschaffen werden. Insbesondere sollten Mechanismen zur Qualitätssicherung durch Umsetzung des künftigen EQARF entwickelt werden. Die Berufsbildungskonzepte sollten auf konsistenten Daten beruhen, deren Erhebung verbessert werden muss. Ferner sollte mehr in die Weiterbildung der Ausbilder in der beruflichen Bildung investiert, der an die berufliche Bildung angepasste Fremdsprachenerwerb sollte entwickelt, Innovation und Kreativität in der beruflichen Bildung sollten gefördert und die Durchlässigkeit und Kontinuität der Bildungswege zwischen den verschiedenen Bildungsebenen sollte verbessert werden.
  • 3.

    Entwicklung der Verbindungen zwischen beruflicher Bildung und dem Arbeitsmarkt

    • Zur Verbesserung der Verbindungen zwischen beruflicher Bildung und dem Arbeitsmarkt ist es unverzichtbar, Mechanismen zur Prognostizierung des Beschäftigungsangebots und der Qualifikationserfordernisse unter Berücksichtigung möglicher Qualifikationsdefizite weiterzuentwickeln. Die Sozialpartner und die Wirtschaftsteilnehmer müssen in die Entwicklung der politischen Konzepte für die berufliche Bildung eingebunden werden.
    • Orientierungs- und Beratungsdienste sollten verbessert werden, um den Wechsel von der beruflichen Bildung in die Erwerbstätigkeit zu erleichtern.
    • Auch die Mechanismen zur Förderung der Erwachsenenbildung sollten verbessert werden, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen. Die Bemühungen zur Validierung und Anerkennung der Lernergebnisse im Bereich der nichtformalen und informellen Bildung sollten fortgesetzt werden. Auch die Mobilität der Personen in der berufsbezogenen Ausbildung sollte insbesondere durch Ausbau der entsprechenden EU-Programme erhöht werden. Schließlich sollte die Rolle der Hochschulbildung im Rahmen der beruflichen Bildung und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt gestärkt werden.
  • 4.

    Mehr europäische Zusammenarbeit

    • Die Maßnahmen zum wechselseitigen Lernen sollten wirksamer werden und die Ergebnisse sollten zur Gestaltung der einzelstaatlichen Politik in der beruflichen Bildung verwertet werden. Es sollte auch gewährleistet werden, dass die mit der beruflichen Bildung verbundenen Prioritäten in die künftige Strategie für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und deren Umsetzung einbezogen und öffentlich wahrgenommen werden.
    • Die Abstimmung zwischen der beruflichen Bildung und den Konzepten der übrigen Bildungsebenen, der Mehrsprachigkeits- und der Jugendpolitik sollte verbessert werden. Zudem muss die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern und internationalen Organisationen gestärkt werden.
    • Die Kommission und die EU-Länder werden aufgefordert, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die den 4 genannten Achsen zugeordneten Maßnahmen durchzuführen. Sie sollten öffentliche und private Finanzierungen nutzen, um die Reformen auf nationaler Ebene zu fördern und das EU-Instrumentarium umzusetzen. Sie sollten die Abdeckung und die Qualität der Statistiken in der beruflichen Bildung und Benchmarks weiter verbessern. Zudem sollten sie fortfahren, Aktivitäten hinsichtlich der künftigen Qualifikationsnachfrage zu entwickeln.
    • Die Kommission und die EU-Länder sollten Informationen mit Nicht-EU-Ländern austauschen und mit diesen in der beruflichen Bildung zusammenarbeiten. Das Cedefop (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) und die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) sind ebenfalls eng in die Unterstützung der Kommission bei Fragen der beruflichen Bildung eingebunden.

HINTERGRUND

2010 schlug die Kommission einen neuen Impuls für die Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung vor, der sowohl zu ihrer übergeordneten Strategie Europa 2020 als auch zum strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, bekannt als ET 2020, beiträgt und somit viele der Ideen aus den Schlussfolgerungen von 2009 vorantreibt.

Ein gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission, der im Dezember 2015 herausgegeben wurde, legt die EU-Prioritäten auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung im Zeitraum 2016-2020 dar.

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Informelles Lernen: Lernen, das nicht auf einem Lehrplan basiert und nicht zu einer Qualifizierung führt. Der Lehrer verfügt über mehr Erfahrung als der Unterrichtete, beispielsweise ein Elternteil, der seinem Kind das Alphabet lehrt.

Nicht-formales Lernen: organisiertes Lernen (beispielsweise geleitet von einem Lehrer oder einer Person, die über mehr Erfahrung als der Unterrichtete verfügt), das auf einem Lehrplan basieren kann oder auch nicht. Es baut auf den individuellen Fähigkeiten des Lernenden auf, führt aber nicht zu einer formalen Qualifizierung, ein Beispiel ist die Pfadfinderbewegung.

HAUPTDOKUMENT

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (ABl. C 18 vom 24.1.2009, S. 6-10)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2-10)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 (KOM(2010) 296 endgültig, 9.6.2010)

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) — Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25-35)

Letzte Aktualisierung: 21.11.2016

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