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Sie schlagen der Europäischen Kommission und den Ländern der Europäischen Union (EU) Ideen für freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der beruflichen Bildung in der EU vor.
Die Schlussfolgerungen nennen vier neben den im Kopenhagen-Prozess festgelegten Prioritäten und Leitlinien zu bearbeitende Maßnahmenachsen.
2010 schlug die Kommission einen neuen Impuls für die Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung vor, der sowohl zu ihrer übergeordneten Strategie Europa 2020 als auch zum strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, bekannt als ET 2020, beiträgt und somit viele der Ideen aus den Schlussfolgerungen von 2009 vorantreibt.
Ein gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission, der im Dezember 2015 herausgegeben wurde, legt die EU-Prioritäten auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung im Zeitraum 2016-2020 dar.
Weiterführende Informationen:
Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den künftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (ABl. C 18 vom , S. 6-10)
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