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Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität (Europarat)
Die EU unterstützt das Übereinkommen und seine Protokolle sowohl im Rahmen ihrer EU-Strategie für eine Sicherheitsunion (siehe Zusammenfassung) als auch in ihrer Cybersicherheitsstrategie.
Weiterführende Informationen:
Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität, Europarat, Budapest, .
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art, Europarat, .
Zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials (ABl. L 63 vom , S. 28-47).
Beschluss (EU) 2023/436 des Rates vom zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials zu ratifizieren (ABl. L 63 vom , S. 48-53).
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