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Mit dieser Richtlinie werden Regeln für die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen (GVM)1in geschlossenen Systemen2festgelegt, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt in der EU zu schützen.
Unfälle3
Sie ist am in Kraft getreten.
Mit dieser Richtlinie wird die Richtlinie 90/219/EWG mit ihren nachfolgenden Änderungen aufgehoben und in einem einzigen Rechtsakt zusammengeführt.
Sie legt Mindestnormen fest, die im Rahmen einer Anwendung von GVM anwendbar sind. Es steht den EU-Ländern frei, strengere Maßnahmen anzuwenden.
Richtlinie 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (ABl. L 125 vom , S. 75-97)
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