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Verordnung (EG) Nr. 80/2009 über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme
Im Jahr 2009 nahm die Kommission einen Auslegungsvermerk an, in dem sie erklärt, wie sie den Begriff „Mutterunternehmen“ interpretiert. Diese Auslegung kann entscheidenden Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Systemverkäufer haben.
Sie ist am in Kraft getreten.
Verordnung (EG) Nr. 80/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2299/89 des Rates (ABl. L 35 vom , S. 47-55).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 80/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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