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CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/1242 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Emissionsreduktionsziele

In der Verordnung ist ein verbindliches CO2-Reduktionsziel für neue schwere Nutzfahrzeuge festgelegt:

  • ab dem Jahr 2025: Reduktion um 15 %
  • ab dem Jahr 2030: Reduktion um 30 %

Der Referenzzeitraum für diese Reduktionen ist vom bis zum .

Anreize für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge

  • Es wird ein spezieller Mechanismus in Form von Begünstigungen für die Berichtszeiträume von 2019 bis 2024 eingeführt und ein Referenzwert von 2 % für den Anteil emissionsfreier und emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge in der Fahrzeugflotte eines Herstellers für die Berichtszeiträume ab 2025 festgelegt.
  • Das Anreizsystem soll Investitionssicherheit für die Betreiber und Hersteller von Ladeinfrastrukturen gewährleisten, um eine rasche Verbreitung von emissionsfreien und emissionsarmen schweren Nutzfahrzeugen auf dem EU-Markt zu fördern und Herstellern gleichzeitig eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen, über ihren Investitionszeitplan zu entscheiden.
  • Ausgeschlossen von diesem System sind Busse, da sie im Rahmen anderer Anreizmaßnahmen berücksichtigt werden.

Verlässlichkeit der Daten

  • Die Europäische Kommission wird dafür sorgen, dass die Bezugswerte für CO2-Emissionen, die als Grundlage für die Bestimmung der Zielvorgaben für die CO2-Emissionen für die EU-Gesamtflotte dienen, stichhaltig und repräsentativ sind.
  • Die Kommission wird die tatsächliche Repräsentativität der für schwere Nutzfahrzeuge ermittelten CO2-Emissions- und Energieverbrauchswerte überwachen und bewerten. Sie wird hierfür auf Einrichtungen für die Überwachung des Kraftstoff- und/oder Energieverbrauchs im Fahrzeug zurückgreifen, angefangen mit neuen schweren Nutzfahrzeugen, die ab dem Tag der Anwendung der Maßnahmen zugelassen wurden.
  • Die Kommission wird Konformitätsprüfungen während des Betriebs einführen sowie die Meldung von Abweichungen und die Anwendung von Korrekturmaßnahmen anordnen.

Sanktionen

  • Die Kommission wird eine finanzielle Sanktion in Form einer Abgabe wegen CO2-Emissionsüberschreitung verhängen, wenn bei einem Hersteller eine CO2-Emissionsüberschreitung festgestellt wurde, wobei Emissionsgutschriften und Emissionslastschriften zu berücksichtigen sind.
  • Um den Herstellern einen ausreichenden Anreiz für Maßnahmen zur Senkung der spezifischen CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge zu geben, muss die Abgabe höher sein als die durchschnittlichen Grenzkosten der für die Erfüllung der CO2-Emissionszielvorgaben erforderlichen Technologien.

Überprüfung

Die Kommission erstattet bis Ende 2022 unter anderem Bericht über:

  • die Wirksamkeit der Verordnung;
  • die ab 2030 geltende CO2-Emissionsreduktionszielvorgabe und den Umfang der Anreizmechanismen für emissionsfreie und emissionsarme schwere Nutzfahrzeuge;
  • die Festlegung von CO2-Emissionsreduktionszielvorgaben für andere Arten schwerer Nutzfahrzeuge einschließlich Anhängern, Bussen und Arbeitsfahrzeugen;
  • die Einführung verbindlicher CO2-Emissionsreduktionszielvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge ab 2035 und 2040.

Wann tritt die Verordnung in Kraft?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates (ABl. L 198 vom , S. 202-240)

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