This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung
Die Badegewässerrichtlinie soll sicherstellen, dass
Dehnt sich ein Einzugsgebiet auf verschiedene Länder aus, müssen die EU-Länder für Informationsaustausch sorgen und gemeinsame Maßnahmen ergreifen.
Die Richtlinie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (ABl. L 64 vom , S. 37-51)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2006/7/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung