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Gegen Hunger in Entwicklungsländern: EU-Verpflichtungen zur Nahrungsmittelsicherheit
Mit der Annahme eines EU-weiten Politikrahmens für Ernährungssicherheit im Jahr 2010 strebten die Europäische Union (EU) und die EU-Länder die Verbesserung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit an. 2013 wurde zudem in diesem Zusammenhang ein Umsetzungsplan in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen unter dem Namen „Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit durch EU-Maßnahmen vorantreiben: Umsetzung unserer Verpflichtungen“ genehmigt.
RECHTSAKT
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit: erster zweijährlicher Bericht (COM(2014) 712 final vom 2.12.2014)
ZUSAMMENFASSUNG
Mit der Annahme eines EU-weiten Politikrahmens für Ernährungssicherheit im Jahr 2010 strebten die Europäische Union (EU) und die EU-Länder die Verbesserung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit an. 2013 wurde zudem in diesem Zusammenhang ein Umsetzungsplan in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen unter dem Namen „Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit durch EU-Maßnahmen vorantreiben: Umsetzung unserer Verpflichtungen“ genehmigt.
Der erste gemeinsame Bericht der EU und der EU-Länder aus dem Jahr 2012 stellt die wichtigsten Ergebnisse für die Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit vor.
WAS IST DER ZWECK DIESES BERICHTS?
Jeden Tag leidet weltweit eine von acht Personen Hunger - zumeist in afrikanischen Staaten südlich der Sahara und in Südasien. Hunger betrifft nicht nur natürliche Personen. Er stellt zudem eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für Gemeinschaften und die nachhaltige Entwicklung von Ländern dar. Die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit ist daher eine wichtige Priorität der Entwicklungszusammenarbeit der EU.
Die Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit der EU soll sicherstellen, dass jeder Zugang zu ausreichender, erschwinglicher und nahrhafter Nahrung hat. Durch ihre Unterstützung will die EU die Resilienz für Nahrungsmittelkrisen verbessern und den Ländern dabei helfen, dass niemand unter Hunger leiden muss.
Es wurde ein EU-Plan eingerichtet. Er konzentriert sich auf sechs Prioritäten:
Verbesserung der Resilienz von Kleinbauern und der Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten (z. B. Bereitstellung der erforderlichen Instrumente zur Verwaltung und Diversifizierung ihrer Anbaupflanzen, Verringerung der Nachernteverluste und Verbesserung der Speicheranlagen für Menschen auf dem Land);
Unterstützung einer wirksamen Governance (d. h. Hilfe bei der Gewährleistung einer verantwortungsvollen Führung und Politikgestaltung);
Unterstützung regionaler Initiativen im Bereich Landwirtschaft und Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit;
Stärkung sozialer Schutzmechanismen für Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit (z. B. Entwicklung umfassender einzelstaatlicher Sozialschutzsysteme zur Unterstützung besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen in schwierigen Zeiten);
Verbesserung der Ernährung, insbesondere für Mütter, Säuglinge und Kinder;
Verbesserung der Koordinierung zwischen humanitären Partnern und Entwicklungspartnern zur Erhöhung der Resilienz und Förderung der nachhaltigen Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit.
Dieser erste gemeinsame Bericht der EU und der EU-Länder stellte eine Analyse der Anpassung der EU-Geber an die sechs Prioritäten des Plans sowie ihrer Konsistenz mit den Zielen der „drei K“ der Entwicklungszusammenarbeit der EU (Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz) dar. Das Hauptziel ist die Verbesserung der Effizienz der EU-Maßnahmen.
WICHTIGSTE ERGEBNISSE DES BERICHTS
Die wichtigsten Ergebnisse, die in diesem ersten Durchführungsbericht aufgeführt sind, stehen in Zusammenhang mit den Verpflichtungen der EU und der EU-Länder:
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: EU-Politikrahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit (KOM(2010) 127 endgültig vom 31.3.2010)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein EU-Konzept für Resilienz: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen (COM(2012) 586 final vom 3.10.2012)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Verbesserung der Ernährung von Mutter und Kind im Kontext der Außenhilfe: ein politisches Rahmenkonzept der EU (COM(2013) 141 final vom 12.3.2013)
Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit durch EU-Maßnahmen vorantreiben: Umsetzung unserer Verpflichtungen (SWD(2013) 104 final vom 27.3.2013).
Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Aktionsplan zur Ernährung (SWD(2014) 234 final vom 3.7.2014).
Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Begleitdokument zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Umsetzung der politischen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit: erster zweijährlicher Bericht (SWD(2014) 343 final vom 2.12.2014).
Letzte Aktualisierung: 23.07.2015