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Bulgarien

BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2008 endg.- Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(98) 707 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 501 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 701 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1744 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1400 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1210 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1199 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1352 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 hielt die Kommission es für verfrüht, zu beurteilen, ob Bulgarien schon zum Zeitpunkt seines Beitritts zur Euro-Zone gehören soll.

Der Bericht vom November 1998 enthielt keine größeren Veränderungen gegenüber dem vorhergehenden. Es wurde jedoch festgestellt, dass bei der Vorbereitung des Landes auf seine Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gewisse Fortschritte erzielt worden waren.

In ihrem Bericht vom Oktober 1999 stellte die Kommission fest, dass Bulgarien zwar seine Absicht bekundet hatte, den gemeinschaftlichen Besitzstand der WWU in vollem Umfang zu übernehmen, in diesem Bereich jedoch kaum Fortschritte erzielt hatte.

Dem Bericht vom November 2000 zufolge waren seit dem Bericht des Vorjahres keine wesentlichen Maßnahmen getroffen worden. Gleichwohl stellte die Kommission fest, dass Bulgarien bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in diesem Bereich gute Fortschritte erzielt hatte.

In ihren Berichten vom November 2001 und vom Oktober 2002 stellt die Kommission keine weiteren Fortschritte im Bereich der Rechtsvorschriften fest.

In dem Bericht von November 2003 wurden gewisse Fortschritte beim Verbot, der öffentlichen Hand privilegierten Zugang zu den Finanzinstitutionen zu gewähren, erzielt.

In ihrem Bericht vom Oktober 2004 stellt die Kommission fest, dass in den letzten drei Jahren große, wenn auch anfangs nur langsame Fortschritte erzielt wurden. Bulgarien konnte den gemeinschaftlichen Besitzstand im Zusammenhang mit der WWU schrittweise in hohem Maße übernehmen. Dennoch muss das Land seine Bemühungen verstärken, um die Umsetzung des Besitzstands zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf die Unabhängigkeit gegenüber der Zentralbank.

In ihrem Bericht vom Oktober 2004 stellte die Kommission fest, dass in den letzten drei Jahren große, wenn auch anfangs nur langsame Fortschritte erzielt worden waren. Bulgarien konnte den gemeinschaftlichen Besitzstand im Zusammenhang mit der WWU schrittweise in hohem Maße übernehmen. Dennoch musste das Land seine Bemühungen verstärken, um die Umsetzung des Besitzstands zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf die Unabhängigkeit gegenüber der Zentralbank.

Im Bericht vom Oktober 2005 wird festgestellt, dass Bulgarien die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen im Bereich der WWU im Wesentlichen erfüllt. Das Land müsste in der Lage sein, den gemeinschaftlichen Besitzstand vom Zeitpunkt seines Beitritts an anzuwenden. In einigen Punkten müssen die Rechtsvorschriften noch angepasst werden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die dritte Stufe der WWU begann am 1. Januar 1999. Dieser Termin steht für tiefgreifende Veränderungen in allen Mitgliedstaaten, selbst in denjenigen, die nicht von Anfang an zur Euro-Zone gehören.

Auf wirtschaftlichem Gebiet ist die Koordinierung der einzelstaatlichen Politiken (nationale Konvergenzprogramme, Grundzüge der Wirtschaftspolitik, multilaterale Überwachung und Verfahren bei einem übermäßigen Defizit) von zentraler Bedeutung. Alle Länder müssen den Stabilitäts- und Wachstumspakt einhalten, auf die direkte Finanzierung des öffentlichen Defizits durch die Zentralbank sowie den bevorrechtigten Zugang der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu den Finanzinstituten verzichten und die Liberalisierung des Kapitalverkehrs abgeschlossen haben.

Die Mitgliedstaaten, die außerhalb der Euro-Zone bleiben, betreiben eine eigenständige Geldpolitik und nehmen am Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) mit gewissen Einschränkungen teil. Die Zentralbanken müssen unabhängig sein und sich der Preisstabilität als vorrangigem Ziel verpflichtet haben. Schließlich betrachten alle Mitgliedstaaten die Wechselkurspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und müssen in der Lage sein, an dem neuen Wechselkursmechanismus teilzunehmen.

Auch wenn mit dem Beitritt die Anerkennung der Ziele der WWU verbunden ist, ist die Erfüllung der Konvergenzkriterien keine Vorbedingung. Da diese Kriterien jedoch für eine stabilitätsorientierte makroökonomische Politik stehen, müssen sie zu gegebener Zeit von allen Mitgliedstaaten dauerhaft eingehalten werden.

BEWERTUNG DER LAGE

In Bulgarien hat der Übergang zur Marktwirtschaft im Vergleich zu den anderen im Transformationsprozess befindlichen Kandidatenländern verspätet und aufgrund einer tief greifenden Wirtschaftskrise infolge außenwirtschaftlicher Schocks unter ungünstigen Bedingungen eingesetzt. Die ehrgeizigen Anfänge liefen schnell ins Leere, da es an einer eindeutigen politischen Unterstützung der Strukturreformen fehlte: Damit waren sechs Jahre quasi verloren. Dem Bericht vom Oktober 2002 zufolge verfügt Bulgarien über eine funktionierende Marktwirtschaft, die in der Lage sein dürfte, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union mittelfristig standzuhalten, wenn sie ihr Reformprogramm zur Überwindung bestehender Schwierigkeiten fortsetzt. Dem Bericht von 2003 zufolge ist das durchschnittliche Einkommen pro Einwohner (an der Kaufkraft gemessen) gering und erreicht lediglich 25 % des EU-Durchschnitts.

Im August 2003 legte die bulgarische Regierung ihr letztes wirtschaftliches Heranführungsprogramm, das vom Finanzministerium ausgearbeitet wurde, vor. Darin wird das Engagement der Regierung für eine vorsichtige Finanzpolitik bekräftigt. Nach dem Bericht von 2005 ist das Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftstandards auf 30,8 % des Durchschnitts der EU-25 angestiegen.

Nach einer negativen Entwicklung in den ersten Jahren der Transformation setzte 1994 ein schwaches Wirtschaftswachstum ein, das 1996 jedoch wieder einbrach, als das BIP um 10,1 % schrumpfte. Trotz der Stabilisierungsanstrengungen kam es in Bulgarien auch im Jahr 1997 zu einer tiefen Rezession (BIP-Rückgang um 7 %); das Wachstum setzte erst 1999 mit einem realen BIP-Wachstum von 2,4 % wieder ein. Die Finanzkrise in Russland und der Krieg im Kosovo haben unmittelbar auf die bulgarische Industrie durchgeschlagen, auch wenn die Auswirkungen durch die Exporttätigkeit abgeschwächt werden konnten. Anschließend setzte wieder ein Wachstum ein, das in der ersten Jahreshälfte 2000 5,2 % erreichte. 2002 lag das reale BIP-Wachstum bei 4,8 %. Dem Bericht von 2003 zufolge zeigte die bulgarische Wirtschaft trotz der weltweiten Konjunkturschwäche weiterhin ein starkes Wachstum und eine große Stabilität, insbesondere aufgrund der Dynamik der Inlandsnachfrage. Trotz der allgemeinen Stagnation innerhalb der EU wurde der Anstieg des realen BIP für 2003 provisorisch auf 4,3 % geschätzt. Unter dem Einfluss der kräftigen Inlandsnachfrage und massiver Investitionen wurde 2004 ein reales BIP-Wachstum von 5,6 % erreicht. Auch in der ersten Jahreshälfte 2005 wurde mit einem BIP-Wachstum von 6,2 % weiterhin ein gutes Ergebnis erzielt.

Dank einer rigorosen, vorsichtigen und verantwortungsvollen Politik im Bereich der öffentlichen Finanzen betrug das Defizit der öffentlichen Verwaltungen in dem zugrunde gelegten Zeitraum weniger als 1 % des BIP und konnte 1998 und 1999 sogar in einen Überschuss umgewandelt werden. 2002 lag er bei 0,6 %. 2003 verzeichnete der gesamtstaatliche Sektor einen Barüberschuss mit einem Höchstwert von 2,8 % des BIP im Oktober. Dieser Trend setzte sich in der ersten Hälfte von 2004 mit einem Überschuss von 2,3 % des projizierten BIP fort.

Dank niedriger Defizite und eines starken nominalen BIP-Wachstums konnte die öffentliche Verschuldung von über 100 % des BIP in 1997 auf 66,4 % Ende 2001 und 53 % Ende 2002 zurückgeführt werden. Ein neues Gesetz untersagt der Regierung ab sofort die Aufnahme neuer Schulden, wenn die Schulden 60 % des BIP überschreiten.

Die staatliche Gesamtverschuldung sank in 2003 wegen des anhaltenden Primärüberschusses, eines aktiven Schuldenmanagements und des Wertverlustes des US-Dollar gegenüber dem Euro auf 46 % des BIP. Ende Juli desselben Jahres wies der konsolidierte Haushalt einen Barüberschuss von 1,8 % des veranschlagten BIP auf.

Ende Juli 2004 verwendete die Regierung einen Teil ihrer Haushaltsreserven zur Tilgung ihrer Auslandsschulden und kaufte Brady-Bonds zurück, wodurch der Anteil der Auslands- und der Staatsschulden am BIP um fast drei Prozentpunkte gesenkt wurde. Die Zentralbank hält eine Reserve von in der Regel mehr als 10 % des BIP, um die Glaubwürdigkeit der Bemühungen um Bedienung der Auslandsschulden zu unterstreichen. Die weiterhin vorsichtige Haushaltspolitik hat entscheidend dazu beigetragen, das Außendefizit 2004 einzudämmen. Auch in der ersten Jahreshälfte 2005 wurde eine restriktive Haushaltspolitik verfolgt. Ziel der Haushaltspolitik für das Gesamtjahr 2005 ist ein Haushaltsüberschuss von mindestens 1 % des BIP auf Kassenbasis.

Nach dem Anstieg der Preise im Anschluss an deren Liberalisierung schwankte die Inflation bis 1996 mit einer generell rückläufigen Tendenz. Der Wechselkursverfall im Mai 1996 hatte 1997 eine Periode der Hyperinflation zur Folge. Anschließend ließ der Preisauftrieb wieder nach und lag 1999 bei 2,6 %. Die Einführung des Currency board-Regelung hat zur Eindämmung der Inflation beigetragen. Die am Jahresdurchschnitt des harmonisierten Index der Verbraucherpreise gemessene Inflation ist im Jahr 2001 auf 7,4 % zurückgegangen. Auf Jahresbasis ging der Anstieg der administrierten Preise auf 23,3 % im Mai 2002 zurück. Ohne Berücksichtigung der administrierten Preise betrug die Inflation 10 % in den Jahren 2000 und 2001 und eine Rate von 2,7 % im Mai 2002. Insgesamt wurden bei der Liberalisierung der Preise Fortschritte erzielt.

Dem Bericht von 2003 zufolge war die Inflationsrate Ende 2002 im Vergleich zum Vorjahresmonat auf 3,8 % gestiegen und im ersten Halbjahr 2003 wieder unter die 2 %-Marke gefallen. Die Inflationsrate stieg im zweiten Halbjahr 2003 wegen der gestiegenen Lebensmittelpreise und der regulierten Energiepreise. Ohne Berücksichtigung der administrierten Preise lag die Inflation Ende 2003 bei 4,8 %. Grund für den Anstieg der Inflationsrate im Jahr 2004 war die Erhöhung der Verbrauchsteuern und der Energiepreise. Die Verbraucherpreise stiegen 2003 im Durchschnitt um 2,3 % und im ersten Halbjahr 2004 um 6,7 %. Bis August 2005 sank die durchschnittliche Inflationsrate auf 4,4 %.

Bei den Wechselkursen fand folgende Entwicklung statt: Seit 1. Januar 1999 ersetzt der Euro die Deutsche Mark als Ankerwährung. Die Abwertung des Euro hat sich auf den Schuldendienst, die Haushaltsreserven und den Außenhandel ausgewirkt. Da die Inflation in Bulgarien höher war als in der Euro-Zone, wurde der bulgarische Lew gegenüber dem Euro seit der Einführung des Currency-Board im Juli 1997 insgesamt real um fast 40% aufgewertet. Im gleichen Zeitraum stieg der reale effektive Wechselkurs auf der Basis der Verbraucherpreise um 22 %.

Nach dem Bericht von 2003 wurde die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bulgarischen Wirtschaft - trotz dieses starken realen Anstiegs des Wechselkurses - durch Produktivitätssteigerungen weiter gestärkt. In Bezug auf Handelswaren hat sich die außenwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Bulgariens nicht wirklich verschlechtert. Die verfügbaren Analysen deuten darauf hin, dass die bulgarische Währung nach ihrer anfänglichen Unterbewertung bei Einführung des Currency-Boards nun fast ihren Gleichgewichtswechselkurs erreicht hat.

Das Leistungsbilanzdefizit von 5,3 % des BIP im Jahr 1999 konnte auch im Jahr 2000 nicht zurückgeführt werden. Die Leistungsbilanz wurde durch die Energieimporte belastet, die sich innerhalb eines Jahres dem Wert nach praktisch verdoppelt hatten. Auch 2002 wies Bulgarien ein hohes Leistungsbilanzdefizit auf. Im ersten Halbjahr 2003 stieg dieses Defizit nach einer Phase des Rückgangs des Leistungsbilanzdefizits auf 8,5 % des BIP und lag damit deutlich über dem Defizit des Vorjahreszeitraums. Im ersten Halbjahr 2004 lag das Leistungsbilanzdefizit bei 4,8 % des projizierten BIP, gegenüber 5,3 % im Vorjahreszeitraum.

Das Handelsdefizit war mit 12,5 % des BIP im Jahre 2003 ebenfalls Besorgnis erregend. Dieser Trend scheint sich 2004 fortgesetzt zu haben (14 % des BIP). Von Januar bis Juni stiegen die Einfuhren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 17 % und die Ausfuhren um 11 %, so dass sich das Handelsdefizit um weitere 38 % erhöhte. Von Juni 2004 bis Juni 2005 stieg das Handelsbilanzdefizit abermals auf 15,7 % des BIP an, so dass sich die Leistungsbilanz verschlechterte und auf Jahresbasis ein Defizit von 9,6 % des BIP aufwies. Wie schon im Vorjahr konnte das Leistungsbilanzdefizit 2004 durch massive Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen (8,4 % desBIP) mehr als kompensiert werden, die dann dann von Juni 2004 bis Juni 2005 auf 6,4 % des BIP zurückgingen.

Bei den Strukturreformen fand folgende Entwicklung statt: Die Privatisierung des Bankensektors ist nur langsam vonstatten gegangen. Die Bankenaufsicht wurde durch mehrere Maßnahmen verschärft und damit effizienter, die Rolle des Bankensektors in der Finanzintermediation ausgebaut. Im Allgemeinen ist das bulgarische Bankensystem gesund und kapitalstark. Gegenwärtig befinden sich fast 98 % des Gesamtvermögens der Geschäftsbanken in privater Hand und über 75 % in ausländischem Besitz. Bankkredite für private Gesellschaften und Haushalte stiegen 2003 kontinuierlich auf 26 % des BIP, während die Einlagen sich 2003 auf 40 % des BIP verdoppelten.

Obwohl die Börse im Oktober 1997 wieder eröffnet worden war, hat der Kapitalmarkt bislang nur einen bescheidenen Umfang erreicht und weist trotz der großen Zahl notierter Unternehmen nach wie vor einen sehr geringen Umsatz aus. Die Kapitalisierung dieser Unternehmen erhöhte sich dennoch von 5,8 % des BIP im Jahr 1999 auf 7,9 % im Jahr 2003. Der Gesamtumsatz der bulgarischen Börse betrug Ende 2003 in Relation zur Marktkapitalisierung 12,5 %.

Zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs hat Bulgarien im September 1999 neue Währungsvorschriften erlassen, die 2000 in Kraft getreten sind. Für Kapitalzuflüsse gelten liberale Regelungen. Nach den derzeitigen Rechtsvorschriften werden ausländische und nationale Investitionen gleichbehandelt. Für die meisten Kapitalausfuhren sind allerdings weiterhin Genehmigungen erforderlich. Die Preisliberalisierung hat 2004 Fortschritte gemacht, insbesondere in den Bereichen Energie und Telekommunikation. Im Juli 2004 erfolgte der letzte Schritt zur Einführung kostendeckender Energiepreise für Privathaushalte. Die Preise für Strom und Fernwärme wurden jeweils im Durchschnitt um rund 10 % angehoben. Das Privateigentum hat sich ebenfalls gut entwickelt, aber das Privatisierungsprogramm ist langsamer vorangekommen als erwartet. Dem Kommissionsbericht vom Jahr 2002 zufolge hatte Bulgarien beträchtliche Fortschritte beim Umbau der Wirtschaft und bei den Privatisierungen erzielt. 2002 wurden neue Privatisierungsverfahren eingeführt. In ihrem Bericht von 2003 stellte die Kommission Erfolge fest, die jedoch mit Schwierigkeiten verbunden waren. Dem Bericht von 2004 zufolge ist der Privatisierungsprozess nahezu abgeschlossen. Im März 2004 arbeiteten 46 % der Beschäftigten im Privatsektor. Im Juni 2004 belief sich der Anteil der privatisierten Vermögenswerte auf 86 %. Der Finanzsektor ist nun fast vollständig privatisiert und weitgehend in ausländischem Besitz.

Um die Insolvenzverfahren zu beschleunigen, wurde das Handelsgesetz geändert. Danach wird jetzt ein Unternehmen, das eine ausstehende Zahlung nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit leistet, als insolvent angesehen. Außerdem wurden bei den Gerichten besondere Kammern für Konkursfälle eingerichtet. Erlassen wurde ein neues Bankenkonkursgesetz, um die Transparenz zu erhöhen und die Verfahren zu beschleunigen.

In ihrem Bericht 2005 stellt die Kommission fest, dass bei der Strukturreform Fortschritte erzielt wurden, sich die Privatisierung jedoch verlangsamt hat. Die Reform des Justizwesens schreitet voran, doch muss die Funktionsweise des Justizapparats unbedingt verbessert werden, um den Unternehmen einen transparenten, stabilen und verlässlichen Rechtsrahmen zu bieten und die Achtung der Eigentumsrechte sicherzustellen.

Die Unabhängigkeit der Zentralbank gegenüber der Regierung und den öffentlichen Einrichtungen wird seit 1997 durch die Currency board-Regelung garantiert. Diese verbietet jede direkte Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank. Die Kommission hatte Bulgarien in ihrem Bericht vom Jahr 2001 aufgefordert, mit Hilfe von Maßnahmen auf die vollständige Unabhängigkeit hinzuwirken und jegliche direkte Finanzierung des öffentlichen Sektors durch die Zentralbank zu verbieten. Im Bericht des Jahres 2002 forderte die Kommission Bulgarien auf, mit Blick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank und der bei ihr beschäftigten Personen seine Rechtsvorschriften über das Verbot eines bevorzugten Zugangs des öffentlichen Sektors zu Finanzinstitutionen und über das Verbot der direkten Finanzierung des öffentlichen Sektors an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzugleichen. Der Bericht von 2003 verzeichnete keine Fortschritte hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank. Gewisse Fortschritte konnte Bulgarien jedoch mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzes verzeichnen, das der öffentlichen Hand den privilegierten Zugang zu den Finanzinstitutionen untersagt.

Anfang 2003 nahm eine neue, weitgehend unabhängige Kommission für Finanzaufsicht ihre Arbeit auf, die durch Zusammenlegung von drei Einzelkommissionen zur Beaufsichtigung des Nichtbanken-Finanzsektors entstand. Die Zentralbank hat in jüngster Vergangenheit einige Aufsichtsregeln verschärft, um mögliche Risiken infolge zu hohen Kreditwachstums besser unter Kontrolle zu haben.

In dem Bericht von 2005 wird festgestellt, dass die nötigen Rechtsvorschriften zur Sicherung der Unabhängigkeit der bulgarischen Zentralbank im Wesentlichen vorhanden sind und weitestgehend dem gemeinschaftlichen Besitzstand entsprechen.

Der Stand der Verhandlungen über die Teilnahme Bulgariens an der WWU ist zurzeit wie folgt: Bulgarien hat erklärt, den in diesem Bereich bestehenden gemeinschaftlichen Besitzstand in vollem Umfang übernehmen zu wollen. Es hat auch angekündigt, die für die Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes notwendigen Verwaltungsstrukturen einzurichten. Seit der Veröffentlichung der Stellungnahme wurden zunächst langsame, dann aber zunehmend bedeutsame Fortschritte erzielt. So ist der Großteil der bulgarischen Rechtsvorschriften an die Vorschriften über die WWU angeglichen; die Verhandlungen über diese Kapitel sind vorübergehend abgeschlossen. Bulgarien hat keine Übergangsbestimmungen beantragt.

Insgesamt wird in dem Bericht von 2004 festgestellt, dass Bulgarien seinen Verpflichtungen nachkommt und den sich aus den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich ergebenden Anforderungen genügt. In dem Bericht von 2005 wird bestätigt, dasss Bulgarien in der Lage sein müsste, den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich WWU vom Zeitpunkt seines Beitritts an anzuwenden, sofern die Rechtsvorschriften noch in einigen Punkten angepasst werden.

Letzte Änderung: 22.12.2005

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