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Ein Einheitspatent ist ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 und (EU) Nr. 1260/2012, das bedeutet, ein gemäß des Europäischen Patentübereinkommens erteiltes europäisches Patent erhält auf Anfrage des Inhabers einheitliche Wirkung und bietet einheitlichen Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten.
Die einheitliche Wirkung deckt die Mitgliedstaaten ab, die an der verstärkten Zusammenarbeit für einheitlichen Patentschutz teilnehmen und das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ratifiziert haben. Patentstreitigkeiten zu einheitlichen und anderen europäischen Patenten sowie dazugehörigen ergänzenden Schutzzertifikaten werden für diese Mitgliedstaaten im Einklang mit diesem Übereinkommen abgewickelt.
Das System des Einheitspatents wird noch nicht eingesetzt.