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In Zusammenhang mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union ist ein Trilog eine informelle interinstitutionelle Verhandlung, an der Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission teilnehmen. Ziel eines Trilogs ist es, eine vorläufige Einigung über einen Legislativvorschlag zu erzielen, der sowohl für das Parlament als auch für den Rat, die Mitgesetzgeber, annehmbar ist. Diese vorläufige Vereinbarung muss dann von jedem dieser Organe in förmlichen Verfahren angenommen werden.
Ein Trilog kann in jeder Phase des Gesetzgebungsverfahrens abgehalten werden, um offene Fragen zu klären, und den Vorsitz führt der Mitgesetzgeber, der die Sitzung ausrichtet. Die Rolle der Kommission besteht darin, zwischen den Parteien zu vermitteln.
Informelle Trilogtreffen sollten nicht mit Sitzungen des Vermittlungsausschusses verwechselt werden, die ein formeller Schritt des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens nach der zweiten Lesung sind. In beiden Fällen sind alle drei oben genannten Organe vertreten, und das Ziel ist es, sich auf eine vorläufige Vereinbarung bzw. einen gemeinsamen Text zu einigen.
Im Jahr 2007 gaben das Parlament und der Rat die gemeinsame Erklärung zu den praktischen Modalitäten des Mitentscheidungsverfahrens ab und erkannten an, dass „sich dieses Trilog-System als leistungsfähig und flexibel erwiesen hat, indem es die Möglichkeiten zur Einigung in den Stadien der ersten und der zweiten Lesung wesentlich verbessert und zur Vorbereitung der Arbeiten des Vermittlungsausschusses beigetragen hat“.