Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Normung

Normen bilden das Herzstück der Binnenmarktmechanismen der Europäischen Union (EU). Sie gewährleisten, dass Produkte und Dienstleistungen miteinander kompatibel und sicher in der Anwendung sind und weder die Gesundheit der Menschen noch die Umwelt schädigen. Sie schaffen Vertrauen in die Zweckmäßigkeit eines Produkts oder einer Dienstleistung und gestatten es Unternehmen, in der gesamten EU und weltweit am Wettbewerb teilzunehmen. Normen nehmen außerdem eine Schlüsselrolle für die Innovationskraft ein: Sie bieten einen gemeinsamen Rahmen, auf dem sich aufbauen lässt, indem sie die wesentlichen Merkmale eines Produkts oder einer Dienstleistung sowie gemeinsame Begriffsbestimmungen festlegen.

Für Waren und Dienstleistungen, die unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU fallen, werden europäische Normen von den europäischen Normungsgremien (Europäisches Komitee für Normung, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung und Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) erarbeitet, die im Auftrag der Europäischen Kommission technische Spezifikationen ausarbeiten. Die Industrie nimmt in diesem konsensbildenden Prozess – ebenso wie die nationalen Normungsgremien der EU-Mitgliedstaaten und der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation, Vertretungspersonen kleiner und mittlerer Unternehmen, Behörden sowie Personen, die sich für Verbraucher-, Gewerkschafts- und Umweltinteressen einsetzen – eine wichtige Rolle ein.

In der Regel sind Unternehmen nicht verpflichtet, europäische Normen anzuwenden. Sie können eine andere technische Lösung wählen, um die Übereinstimmung ihrer Produkte mit verbindlichen rechtlichen Anforderungen nachzuweisen. Durch die Einhaltung einer harmonisierten Norm können sie jedoch leichter belegen, dass ihre Produkte den EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Das Verzeichnis der harmonisierten Normen wird regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Für Waren, die nicht oder nur teilweise unter die EU-Vorschriften zur Harmonisierung fallen, gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Damit wird garantiert, dass jede Ware, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig verkauft wird, auch in einem anderen Mitgliedstaat verkauft werden kann. Dies ist selbst dann möglich, wenn die Ware die technischen Vorschriften des anderen Mitgliedstaats nicht vollständig erfüllt (obwohl es Ausnahmen geben kann, wenn die öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder die Umwelt betroffen sind).

Im Februar 2022 legte die Kommission eine neue EU-Normungsstrategie vor, die folgende Ziele umfasst:

  • Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU;
  • Gewährleistung, dass die neuen Technologien ihre demokratischen Werte widerspiegeln; und
  • Ermöglichung des Übergangs zu einer klimaneutralen, resilienten und kreislauforientierten Wirtschaft.

Wenn weltweite Normen vorhanden sind, bemühen sich die oben genannten europäischen Normungsorganisationen, die europäischen Normen so weit wie möglich an die internationalen Normen anzugleichen, die von den anerkannten internationalen Normungsorganisationen (der Internationalen Organisation für Normung, der Internationalen Elektrotechnischen Kommission und der Internationalen Fernmeldeunion) angenommen wurden.

Neben europäischen und internationalen Normen können EU-Rechtsvorschriften zudem Bezugnahmen auf nationale Normen enthalten, die von den nationalen Normungsgremien der EU-Mitgliedstaaten entwickelt wurden, oder Verweise auf technische Spezifikationen, die nicht von Normungsorganisationen erstellt wurden. Die Rechtswirkung all dieser in Bezug genommenen Normen und technischen Spezifikationen hängt von der Rechtsnatur der Bezugnahme ab.

SIEHE AUCH

Top