Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Änderung der Verträge

Vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 gab es nur ein Verfahren zur Revision der der Europäischen Union (EU) zugrunde liegenden Verträge: die Einberufung einer Regierungskonferenz. Seit 2009 bestehen zwei Verfahren zur Revision der Verträge, die in Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt sind:

  • 1.

    Ordentliches Änderungsverfahren. Dieses Verfahren ist für wichtige Vertragsänderungen notwendig, wie etwa die Ausweitung oder Einschränkung der Zuständigkeiten der EU. Bei einem ordentlichen Änderungsverfahren muss eine Regierungskonferenz einberufen werden, die die Änderungsvorschläge einvernehmlich annimmt.

  • 2.

    Vereinfachtes Änderungsverfahren. Dieses gilt für die Änderung der internen Politikbereiche und Maßnahmen der EU. Der Europäische Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission sowie der Europäischen Zentralbank (wenn die Änderung institutionelle Änderungen im Bereich des Währungsraums betrifft). Die neuen Vertragsbestimmungen treten erst in Kraft, nachdem sie von allen EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert wurden.

SIEHE AUCH

Top