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Durch die Heranführungshilfe werden Beitrittskandidaten und potenzielle Beitrittskandidaten der Europäischen Union (EU) dabei unterstützt, die Beitrittsbedingungen (die Kopenhagener Kriterien) zu erfüllen. Damit es diesen Ländern möglich ist, ihre Institutionen und Standards in Einklang mit dem Besitzstand der Union zu bringen und ihren Verpflichtungen als EU-Land nachzukommen, sind erhebliche Investitionen vonnöten.
Die Heranführungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der Heranführungsstrategie der EU und wird über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) bereitgestellt.
Für den Zeitraum 2021-2027 hat das IPA III einen vorläufigen Finanzrahmen von 14 162 Mrd. EUR (zu aktuellen Preisen) vereinbart – Bestätigung ausstehend (IPA II deckte den Zeitraum 2014-2020 ab und IPA I den Zeitraum 2007-2013). Zu den Empfängerländern gehören: Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo*, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Türkei.
Unterstützung unter IPA III erfolgt auf der Grundlage des Entwurfs eines Programmierungsrahmens, dem strategischen Dokument der Europäischen Kommission zur Verwendung der EU-Mittel als Unterstützung der Empfängerländer von IPA III.
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.