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Europäische Säule sozialer Rechte

2017 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung, in der die sogenannte Europäische Säule sozialer Rechte eingeführt wurde. Die soziale Säule – deren Zweck die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (EU) ist – setzt 20 Grundsätze und Rechte fest.

Diese Grundsätze und Rechte umfassen drei Themengebiete:

  • Chancengleichheit und gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt (z. B. allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, Chancengleichheit, Gleichstellung der Geschlechter sowie aktive Unterstützung für Beschäftigung);
  • faire Arbeitsbedingungen (z. B. sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz, sozialer Dialog sowie Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben);
  • Sozialschutz und Inklusion (z. B. Kinderbetreuung, Mindesteinkommen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Hilfe für Wohnungslose, Zugang zu essenziellen Dienstleistungen, Gesundheitsvorsorge sowie Langzeitpflege).

Auf dem Sozialgipfel zum Thema faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg im November 2017 zeigten das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Kommission über eine gemeinsame Bekanntmachung zur europäischen Säule sozialer Rechte ihr Engagement.

Die soziale Säule dient als Referenzrahmen zur Leistungsüberwachung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU-Mitgliedstaaten anhand eines sozialpolitischen Scoreboards. Außerdem beinhaltet sie einen neuen Ansatz zur Einbindung sozialer Prioritäten in die gesamte EU-Politik.

Im Jahr 2021 wurde der Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte von der Kommission verabschiedet. Der Plan enthält die folgenden drei Kernziele, die es bis 2030 zu erreichen gilt:

  • Es sollen mindestens 78 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sein;
  • Mindestens 60 % aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen;
  • Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll um mindestens 15 Millionen verringert werden.

Der Plan enthält auch eine Reihe von Maßnahmen, die in den Bereichen mehr und bessere Arbeitsplätze, Kompetenzen, Gleichstellung, Sozialschutz und soziale Inklusion zu ergreifen sind.

Im Jahr 2022 verabschiedete die EU eine Richtlinie über Mindestlöhne, die den Grundsatz 6 der sozialen Säule widerspiegelt, d. h. das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU auf eine gerechte Entlohnung, die ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Außerdem wurde die Richtlinie über eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen angenommen, die als einen ihrer Grundsätze die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern vorsieht, auch in Bezug auf die Erwerbsbeteiligung, die Beschäftigungsbedingungen und den beruflichen Aufstieg.

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