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Daten-Governance

Daten sind eine wichtige Ressource zur Förderung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und gesellschaftlichem Fortschritt. Angesichts der Tatsache, dass für die kommenden Jahre mit einem erheblichen Anwachsen des Datenvolumens gerechnet wird, werden zurzeit über Vorschriften die richtigen Bedingungen geschaffen, damit Einzelpersonen und Unternehmen bei der Übermittlung von Daten darauf vertrauen können (Datenaltruismus), dass ihre Daten von vertrauenswürdigen Organisationen auf der Grundlage der Werte und Grundsätze der Europäischen Union (EU) verarbeitet werden.

Um das Datenpotenzial zu nutzen und einen Markt für personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten zu schaffen, hat die EU den Daten-Governance-Rechtsakt erlassen.

Der Daten-Governance-Rechtsakt:

  • schafft einen Mechanismus für die sichere Weiterverwendung bestimmter Kategorien von Daten des öffentlichen Sektors in Fällen, in denen diese Daten den Rechten anderer unterliegen, wie etwa Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten und durch die Rechte Dritter am geistigen Eigentum geschützte Daten (öffentliche Stellen, die diese Art der Weiterverwendung erlauben, müssen technisch so ausgestattet werden, dass Datenschutz, Privatsphäre und Vertraulichkeit in vollem Umfang gewahrt bleiben);
  • ermöglicht die Einrichtung einer europäischen zentralen Informationsstelle durch die Europäische Kommission, samt elektronischem Verzeichnis, in dem nach Daten des öffentlichen Sektors gesucht werden kann und das über nationale zentrale Informationsstellen zur Verfügung gestellt wird;
  • schafft einen Rahmen für ein neues Geschäftsmodell für Datenmittlungsdienste, mit dem für Unternehmen und Einzelpersonen eine sichere Umgebung für den Datenaustausch entsteht;
  • erleichtert die freiwillige Bereitstellung von Daten durch Einzelpersonen und Unternehmen zum Wohl der Allgemeinheit (z. B. für die medizinische Forschung);
  • führt eine freiwillige Zertifizierung ein, durch die rechtskonforme Anbieter von Datenmittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen mittels eines Logos einfacher zu erkennen sein sollen;
  • ermöglicht die Einrichtung eines Europäischen Dateninnovationsrats als neuer Struktur, die die Kommission u. a. bei der Verbesserung der Interoperabilität von Datenmittlungsdiensten und der Ausarbeitung von Vorgaben zur Förderung der Entwicklung von Datenräumen unterstützen und beraten soll;
  • richtet Vorkehrungen für Daten des öffentlichen Sektors, Datenmittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen zum Schutz vor der unrechtmäßigen internationalen Übermittlung oder dem staatlichem Zugriff auf nicht-personenbezogene Daten ein (für personenbezogene Daten verfügt die EU durch die Datenschutz-Grundverordnung bereits über ähnliche Schutzvorkehrungen).

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