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Aufgabe des Ausschusses der Ständigen Vertreter oder auch Coreper (Artikel 16 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union – EUV und Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) ist es, die Arbeiten des Rates der Europäischen Union vorzubereiten.
Jeder EU-Mitgliedstaat ist im AStV durch einen Ständigen Vertreter (AStV II) und einen Stellvertreter des Ständigen Vertreters (AStV I) vertreten, die den Rang von Botschaftern bei der Europäischen Union haben.
Der AStV nimmt im Beschlussfassungssystem der EU eine zentrale Rolle ein. Er koordiniert und bereitet die Arbeit für alle Tagungen des Rates vor und bemüht sich, auf seiner Ebene ein Einvernehmen zu erzielen, um es dann dem Rat zur Annahme zu unterbreiten. Der AStV achtet ferner auf die Kohärenz der Politiken und Maßnahmen der Union wie auch darauf, dass Folgendes beachtet wird:
Er sorgt dafür, dass die Dossiers dem Rat in angemessener Form vorgelegt werden, und legt dem Rat gegebenenfalls Leitlinien, Optionen oder Lösungsvorschläge vor.
Außerdem richtet sich die Tagesordnung der Ratstagungen nach dem Stand der Arbeiten im AStV. Die Tagesordnung des AStV ist in zwei Teile untergliedert:
Falls jedoch der AStV eine Einigung zu einem Punkt von Teil II seiner Tagesordnung erzielt, wird dieser Punkt in der Regel als „A“-Punkt in die Tagesordnung des Rates aufgenommen, die Folgendes umfasst:
Der AStV setzt sich aus zwei Gremien zusammen:
Grundsätzlich tritt der AStV wöchentlich zusammen. Seine Beratungen werden jeweils am Vortag von den engsten Mitarbeitern der Mitglieder des AStV vorbereitet, die unter den folgenden Bezeichnungen zusammentreten:
Diese Gruppen überprüfen jeweils die Tagesordnung für AStV I bzw. II und regeln technische und organisatorische Einzelheiten. In diesem Vorbereitungsstadium kann auch ein erster Überblick darüber gewonnen werden, welche Standpunkte der Delegationen auf der Tagung des AStV vertreten werden.
Der AStV kann die in Artikel 19 Absatz 7 der Geschäftsordnung des Rates aufgeführten Verfahrensbeschlüsse annehmen (beispielsweise den Beschluss, dass eine Tagung des Rates an einem anderen Ort als Brüssel oder Luxemburg abgehalten wird, oder den Beschluss zur Anwendung des schriftlichen Verfahrens).
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