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In der Regel werden alle Beschlüsse in Bezug auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU einstimmig angenommen. In bestimmten Fällen kann ein EU-Mitgliedsstaat jedoch eine Stimmenthaltung für eine bestimmte Maßnahme beschließen, ohne diese zu blockieren. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die EU vorschlägt, die Handlungen eines Nicht-EU-Staates zu verurteilen.
Gemäß Artikel 31 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) kann ein Land, das eine konstruktive Enthaltung vornimmt, eine Stimmenthaltung mithilfe einer förmlichen Erklärung abgeben. In diesem Fall ist es nicht verpflichtet, den Beschluss durchzuführen, akzeptiert jedoch, dass der Beschluss für die Union bindend ist.
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