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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Trio

Der Begriff „Trio“ bezieht sich auf eine vorab festgesetzte Gruppe aus drei EU-Mitgliedstaaten, von denen der Vorsitz des Rates der Europäischen Union (mit Ausnahme der Zusammensetzung „Auswärtige Angelegenheiten“) für insgesamt 18 Monate geteilt wird und die in diesem Zeitraum eng zusammenarbeiten. Jedes Mitglied dieses Trios hat mit Ausnahme der Zusammensetzung „Auswärtige Angelegenheiten“ alle Zusammensetzungen des Rates für einen Zeitraum von sechs Monaten inne.

Dieses System wurde im Rahmen des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 eingeführt. Jedes Trio bereitet das 18-Monatsprogramm des Rates vor, das langfristige Ziele festlegt und eine gemeinsame Agenda entwickelt, in der die anzugehenden Themen und Probleme für den Rat über einen Zeitraum von 18 Monaten bestimmt werden. Dieses Programm wird in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Präsidenten des Europäischen Rates vorbereitet und wird vom Rat für Allgemeine Angelegenheiten beschlossen. Basierend auf diesem Programm und nach Konsultation mit der Kommission bereitet jedes der drei Mitglieder des Trios, das den Vorsitz einnehmen wird, vorläufige Tagesordnungen für Tagungen des Rates vor, die für die kommenden sechs Monate geplant sind.

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