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Screening

Das Screening bzw. die analytische Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands der Europäischen Union (EU) (gesamte in der EU angewendete Rechtsordnung) stellt die Vorbereitungsphase der Beitrittsverhandlungen dar. Der Screening-Prozess ist in 35 Kapitel unterteilt, die in sechs Cluster gruppiert sind. Dem Screening kommt zentrale Bedeutung zu, da es als Grundlage für die bilateralen Verhandlungen der EU mit den einzelnen beitrittswilligen Staaten dient.

Das Screening ist eine formelle und technische Übung, die von der Europäischen Kommission durchgeführt wird, um die Beitrittsverhandlungen vorzubereiten.

Die Übung ermöglicht es den beitrittswilligen Ländern, sich mit dem Besitzstand und den damit verbundenen Verpflichtungen vertraut zu machen (da das beitrittswillige Land auch in der Lage sein muss, den Besitzstand umzusetzen), und trägt somit zu ihren Beitrittsvorbereitungen bei.

Ein weiteres Screening kann auch während der Beitrittsverhandlungen vorgenommen werden, falls die EU-Gesetzgebung aktualisiert wurde.

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