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Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sind Leistungen wirtschaftlicher oder nichtwirtschaftlicher Art, die von den Behörden als von allgemeinem Interesse betrachtet werden und daher mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verknüpft werden. Sie umfassen nichtwirtschaftliche Tätigkeiten (Sicherheit, Justiz, Pflichtschulwesen, Gesundheitswesen und Sozialdienstleistungen) und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (z. B. Energie und Kommunikation).
Protokoll Nr. 26 im Anhang zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erkennt die Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und die gemeinsamen Werte der EU in diesem Bezug, insbesondere:
In Bezug auf Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse hat der Europäische Ausschuss für Sozialschutz im Jahr 2010 freiwillige EU-weite Qualitätsrichtlinien zur Definition, Kontrolle und Bewertung von Qualitätsstandards zur Verfügung gestellt. Die Europäische Kommission hat Leitlinien für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse insgesamt und für Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse im Besonderen über die Anwendung der Regeln für staatliche Beihilfen, Binnenmarktvorschriften und Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe veröffentlicht.
Diese geben die Entscheidungen der Kommission wieder, vorerst einen sektoriellen Ansatz zu verfolgen, anstatt eine europäische Rahmenrichtlinie für alle Formen von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorzuschlagen.