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Die Lebensmittelsicherheitspolitik der EU soll sicherstellen, dass
Die EU-Gesetzgebung deckt die gesamte Lebensmittelkette – „ vom Hof auf den Tisch “ – auf integrierte Weise ab und wendet das „ Eine Gesundheit “-Konzept an. Sie befasst sich mit Sicherheitsaspekten in Bezug auf die Primärproduktion, Hygienebedingungen in der Lebensmittelverarbeitung, Verpackung, Kennzeichnung und amtliche Kontrollen zur Einhaltung der Lebensmittelsicherheit.
Die EU-Politik für Lebensmittelsicherheit wird in erster Linie durch die Artikel 168 (öffentliche Gesundheit) und 169 (Verbraucherschutz) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt.
Diese Politik ist evidenz- und wissenschaftsbasiert und stützt sich auf unabhängige, fundierte wissenschaftliche Gutachten der zuständigen EU-Agenturen, insbesondere:
Die Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission führt Audits, Inspektionen und damit verbundene Nicht-Audit-Aktivitäten durch, um sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften zur Lebens- und Futtermittelsicherheit ordnungsgemäß durchgeführt und durchgesetzt werden.
Die EU verfügt über ein Schnellwarnsystem – RASFF – um Verbraucher vor nicht konformen Lebens- und Futtermitteln zu schützen und diese gegebenenfalls vom Markt zu nehmen.
Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ aus dem Jahr 2020 ist das Herzstück des europäischen Grünen Deals und zielt darauf ab, die Lebensmittelsysteme fair, gesund und umweltfreundlich zu gestalten. Die Aufrechterhaltung hoher Lebensmittelsicherheitsstandards in der EU ist eine der wichtigsten Grundlagen für den Aufbau eines widerstandsfähigen und nachhaltigen Lebensmittelsystems in der EU.
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