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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Vorbereitungsgremien des Rates

Der Rat der Europäischen Union wird unterstützt durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union (AStV) und hoch spezialisierte Arbeitsgruppen und Ausschüsse.

Diese Vorbereitungsgremien helfen bei der Vorbereitung der Arbeit des Rates. Sie setzen sich aus Delegierten aus allen EU-Mitgliedstaaten zusammen und werden vom Generalsekretariat des Rates unterstützt.

Ausschüsse, Gruppen und Arbeitsgruppen können durch die Verträge, zwischenstaatliche Beschlüsse, durch einen Rechtsakt des Rates oder durch den AStV eingesetzt werden. Sie können ständiger Art sein (z. B. der in Artikel 134 AEUV vorgesehene Wirtschafts- und Finanzausschuss) oder ad hoc für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden und erlöschen, wenn ihre Aufgabe erfüllt ist.

Den Vorsitz können ein ernannter oder gewählter Vorsitzender, der Delegierte des Landes, das den Ratsvorsitz alle sechs Monate innehat, ein Vertreter des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik oder das Generalsekretariat des Rates führen.

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