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Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD)

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) zielt darauf ab, dass die EU-Länder übermäßige Defizite und/oder Schuldenstände korrigieren. Die Europäische Kommission kann ein Defizitverfahren gegen ein EU-Land einleiten, das den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP), einen Rechtsrahmen für die Koordinierung der Finanzpolitik der EU-Länder, nicht einhält.

Das Defizitverfahren kann insbesondere eingeleitet werden, wenn ein EU-Land

  • die Defizitschwelle von 3 % des BIP überschreitet oder Gefahr läuft, sie zu überschreiten, oder
  • die Schuldenregel durch eine Staatsverschuldung von mehr als 60 % des BIP, die nicht in zufriedenstellendem Tempo zurückgeht, verletzt – dies bedeutet, dass der Abstand zwischen dem Schuldenstand eines Landes und dem Referenzwert von 60 % jährlich um ein Zwanzigstel verringert werden muss (im Durchschnitt über drei Jahre).

Der SWP ist auf die Gewährleistung gesunder öffentlicher Finanzen ausgerichtet und verfügt über zwei Komponenten:

  • die präventive Komponente, mit der sichergestellt wird, dass die Finanzpolitik der EU-Staaten auf nachhaltige Weise geführt wird,
  • die korrektive Komponente, mit der festgelegt wird, wie Staaten handeln sollen, wenn ihre Staatsverschuldung oder das Haushaltsdefizit als übermäßig eingestuft wird.

Das Defizitverfahren ist in Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt und untermauert die korrektive Komponente des SWP der EU.

Jeden April legen die Staaten des Euro-Währungsgebiets der Kommission und dem Rat Stabilitätsprogramme vor, nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörende Staaten legen den genannten Organen Konvergenzprogramme vor. Ein Stabilitäts- oder Konvergenzprogramm muss das mittelfristige Haushaltsziel des Staates sowie die Information, wie dieses erreicht werden soll, enthalten. Es enthält außerdem eine Auswertung der Auswirkungen von Veränderungen in den Hauptannahmen über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung für die Haushaltslage des Staates.

Die Programme werden von der Kommission geprüft. Werden die Kriterien nicht erfüllt, wird auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission ein VÜD durch den Rat in Gang gesetzt.

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit verlangt von dem betroffenen Staat, einen Plan mit zu befolgenden Korrekturmaßnahmen sowie konkrete Fristen für deren Umsetzung vorzulegen. Staaten des Euro-Währungsgebiets, die den Empfehlungen nicht folgen, können mit Sanktionen belegt werden.

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