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Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) mit Sitz in Luxemburg nahm 1977 seine Arbeit auf. Er fungiert als unabhängiger externer Prüfer und als Finanzaufsicht der Europäischen Union (EU). Er agiert in Übereinstimmung mit den Vorschriften aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäische Union (Artikel 285-287).

Der Europäische Rechnungshof beschäftigt etwa 900 Mitarbeiter aus allen EU-Mitgliedstaaten. Er besteht aus je einem Mitglied aus jedem EU-Mitgliedstaat, das vom Rat der Europäischen Union nach Anhörung des Europäischen Parlaments für sechs Jahre (erneuerbar) ernannt wird. Die EuRH-Mitglieder wählen den Präsidenten, dessen Amtszeit drei Jahre beträgt (erneuerbar). Alle Mitglieder müssen ihre Pflichten basierend auf den allgemeinen Interessen der EU sowie in voller Unabhängigkeit ausüben.

Der Europäische Rechnungshof

  • stellt sicher, dass die EU eine ordentliche Rechnungsführung führt und ihre Finanzvorschriften korrekt anwendet und dass ihre Strategien und Programme die beabsichtigten Ziele erreichen und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten;
  • trägt zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU bei und fördert Rechenschaftspflicht und Transparenz;
  • warnt vor Risiken, sorgt für Sicherheit, weist auf Mängel und Erfolge hin und bietet EU-Politikern und Gesetzgebern Orientierung;
  • legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, den nationalen Regierungen und Parlamenten sowie der Öffentlichkeit Bemerkungen und Empfehlungen vor.

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