Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Die Agenturen der Europäischen Union (EU) sind klar von den anderen EU-Organen abgegrenzt. Sie werden zur Ausübung einer ganz bestimmten technischen, wissenschaftlichen oder verwaltungstechnischen Aufgabe eingerichtet. Sie können in vier Gruppen unterteilt werden: