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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Das operative Vorgehen der Europäischen Union (EU) ist in Titel V des Vertrags über die Europäische Union in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, zu der auch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik gehört, vorgesehen. Das bedeutet, dass die EU unter Einsatz nationaler und EU-Ressourcen (Personal, Know-how, Finanzierung, Ausrüstung usw.) internationale operative Maßnahmen einleiten kann, um die vom Rat der Europäischen Union festgelegten spezifischen Ziele (zum Beispiel Stabilisierungsmaßnahmen in Mopti und Segou in Mali) zu erreichen.

Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik kann die EU auf zivile und militärische Mittel der EU-Mitgliedstaaten zurückgreifen, um Missionen zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit einzurichten.

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