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EU-Unternehmenspolitik

Die Unternehmenspolitik der EU zielt darauf ab, ein Umfeld zu schaffen, das der Unternehmensgründung und -entwicklung förderlich ist, und zwar insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), auf die die überwiegende Mehrheit der Unternehmen in der EU und etwa zwei Drittel der Arbeitsplätze entfallen.

Unternehmen jeder Größe sind der Schlüssel zu Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand der EU. In Artikel173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat sich die EU zum Ziel gesetzt, bestmögliche Bedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen.

Die EU-Unternehmenspolitik zielt darauf ab, Unternehmen auf verschiedene Weise zu unterstützen, unter anderem durch:

  • Unterstützung von nachhaltigem Wachstum, Digitalisierung, Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit;
  • Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln (z. B. Risiko- und Startkapital zur Förderung von Start-ups);
  • Förderung einer Unternehmenskultur (Bildung, Ausbildung und Kapazitätsaufbau);
  • Erleichterung der Übertragung von Unternehmenseigentum;
  • Entstigmatisierung von geschäftlichem Scheitern und einer zweiten Chance für ehrliche Unternehmer nach der Insolvenz;
  • Verringerung des Regulierungsaufwands und Erleichterung des Marktzugangs innerhalb des EU-Binnenmarkts und auch international.

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