Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Die Anfänge der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union (EU) fallen mit der Unterzeichnung des Vertrags von Rom im Jahr 1957 zusammen, erste Nutznießer dieser Zusammenarbeit waren die überseeischen Länder und Gebiete der Mitgliedstaaten. Im Laufe der Jahre wurde der Umfang der EU-Entwicklungszusammenarbeit schrittweise erweitert. Die EU ist heute weltweit der größte Geldgeber und arbeitet mit rund 160 Ländern zusammen.
Die Entwicklungszusammenarbeit ist gemäß den Grundsätzen und Zielen des außenpolitischen Handelns der Union zu gestalten. Ihr Hauptziel ist es, die Armut in der Welt durch die Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der Entwicklungsländer im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu verringern und langfristig zu beseitigen.
Die Leitlinien der Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit der EU sind in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union bzw. Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu finden.
Die Instrumente der Union zur Finanzierung außenpolitischer Maßnahmen wurden in den letzten Jahren einer Rationalisierung unterzogen. Seit der Annahme des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021-2027 ist das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt das wichtigste Finanzierungsinstrument für das außenpolitische Handeln der EU. Es deckt die Zusammenarbeit mit allen Nicht-EU-Ländern, mit Ausnahme der überseeischen Länder und Gebiete sowie mit Ländern, die Mittel zur Vorbereitung auf den Beitritt erhalten, ab.
Vor 2021 war der Europäische Entwicklungsfonds (der nicht Bestandteil des EU-Haushalts war) das wichtigste Instrument der EU für die Entwicklungshilfe für die 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) und die überseeischen Länder und Gebiete. Im jüngsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2021-2027) wurde die Zusammenarbeit mit den AKP-Ländern in den EU-Haushalt aufgenommen und wird durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt – abgedeckt.
Obwohl das Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten (das Abkommen von Cotonou) im Jahr 2020 auslaufen sollte, wurde seine Anwendung bis zum verlängert, außer das neue AKP-EU-Partnerschaftsabkommen tritt in Kraft oder wird vor diesem Zeitpunkt vorläufig angewandt.