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Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission und der Mitglieder der Kommission

Die Europäische Kommission wird im Allgemeinen alle fünf Jahre im Einklang mit dem Wahlturnus des Europäischen Parlaments erneuert.

Eine neue Kommission wird über ein zweistufiges Verfahren ernannt.

  • 1.

    Wahl des Präsidenten der Kommission (gewählter Präsident). Gemäß Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union schlägt der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Wahlen zum Europäischen Parlament mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor. Dieser Kandidat wird dann mit der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments gewählt. Wenn die Mehrheit im Parlament nicht erreicht wird, muss der Europäische Rat – innerhalb eines Monats – mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vorschlagen, für dessen Wahl das Parlament dasselbe Verfahren anwendet.

  • 2.

    Wahl der Mitglieder der Kommission. Der Rat der Europäischen Union nimmt, im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission, eine Liste der designierten Kommissionsmitglieder an. Diese werden auf der Grundlage der Vorschläge der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgewählt. Der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission stellen sich als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Parlaments. Auf der Grundlage dieser Zustimmung wird die Kommission vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt.

Sollte die Kommission im Laufe ihrer fünfjährigen Amtszeit ihr Amt niederlegen, wird eine neue Kommission nach demselben Verfahren gewählt.

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